(KA)Karlsruhe - Polizei zieht positive Bilanz nach Karlsruher
Faschingsumzug
(ots) - Auf einen insgesamt positiven Verlauf des
Karlsruher Faschingsumzuges kann das Polizeipräsidium Karlsruhe am
späten Dienstagnachmittag zurückblicken.
Pünktlich um 14.11 Uhr starteten 33 Wagen und 41 Fußgruppen mit
insgesamt rund 2.500 Akteuren beim Durlacher Tor. Entlang der
Zugstrecke über die Kaiser-/Karl- und Mathystraße waren nach
Schätzungen des Veranstalters trotz regnerischen Wetters bis zu
55.000 Besucher zugegen. Kurz vor 17.00 Uhr endete die Veranstaltung
am Festplatz, ohne dass es zu größeren Zwischenfällen gekommen wäre.
An Straftaten waren zwei Körperverletzungen, eine Sachbeschädigung
und eine Fundunterschlagung zu verzeichnen. Daneben mussten wegen
aggressiven Auftretens einigen Besuchern Platzverweise erteilt
werden. Ferner wurden insgesamt acht Personen in Gewahrsam genommen.
Von den eingesetzten Jugendschutzteams wurden insgesamt 392
alkoholisierte Jugendliche angesprochen. Davon standen drei erheblich
unter der Einwirkung von Alkohol und mussten an ihre Eltern
überstellt werden. Eine 13-Jährige fiel mit einer
Atemalkoholkonzentration von 1,54 Promille auf.
Marco Günter, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.03.2019 - 18:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2088772
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (KA)Karlsruhe - Polizei zieht positive Bilanz nach Karlsruher
Faschingsumzug"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).