Wissen - Verstoß gegen das Waffengesetz; Verstoß gegen das Betäubungsmittel-Gesetz
(ots) - Im
Anschluss an den Karnevalszug hielten Mitarbeiter der Security im
Kulturwerk Wissen am Di., 06.03.2019, gegen 17:10 Uhr, einen
20-jährigen Besucher fest, der zu seiner Verkleidung offensichtlich
eine echt aussehende Schusswaffe in einem Holster mitführte. Bei der
Kontrolle durch Polizeibeamte der Polizeiwache Wissen stellte sich
die Schusswaffe als ungeladene Schreckschusspistole dar. Eine
Durchsuchung des 20-Jährigen führte außerdem zum Auffinden eines
geladenen Magazins und weiterer 19 Schuss Ersatzmunition sowie eines
sogenannten Einhandmessers und Betäubungsmitteln. Für die
Schreckschusswaffe besaß der 20-Jährige keinen sogenannten kleinen
Waffenschein. Das Mitführen der Schreckschusspistole und des
Einhandmessers bei Volksfesten stellt ohnehin einen Verstoß nach dem
Waffengesetz dar. Der 20 Jährige war sich dessen nach eigenen Angaben
nicht bewusst und fand die mitgeführte Schreckschusspistole zu seiner
Verkleidung einfach nur "cool". Die Coolness des Besuchers wurde mit
der Beschlagnahme der Schreckschusspistole, Munition, Einhandmessers
und Betäubungsmitteln quittiert und ein Strafverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz
eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiwache Wissen
Rainer Greb, PHK
Telefon: 02631-878-0
pwwissen(at)polizei.rlp.de
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Datum: 06.03.2019 - 10:29 Uhr
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