(314) Einbrüche in zwei Einfamilienhäuser - Zeugensuche
(ots) - In den vergangenen Tagen brachen Unbekannte
in zwei Einfamilienhäuser im Stadtgebiet und in Ipsheim ein. Die
Polizei sucht Zeugen.
Im Zeitraum von Samstag (02.03.19) bis Dienstag (05.03.19)
hebelten der oder die unbekannten Einbrecher ein Fenster zu einem
Anwesen in der Hans-Memling-Straße im östlichen Stadtgebiet von Bad
Windsheim auf. Aus dem Innern entwendeten die Täter Schmuck im Wert
von einigen hundert Euro und entkamen unerkannt.
Im gleichen Zeitraum brachen ebenfalls unbekannte Täter in ein
Haus in der Eichenstraße in Ipsheim ein. Auch hier verschafften sich
die Einbrecher Zugang durch ein aufgehebeltes Fenster. Nachdem sie
alle Räume durchwühlt hatten, flüchteten die Täter unerkannt mit
Schmuck im Wert von einigen hundert Euro.
Die Ansbacher Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in beiden
Fällen übernommen und bittet eventuelle Zeugen, die zur Tatzeit
verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonst
Hinweise geben können, sich beim Kriminaldauerdienst Mittelfranken
unter der Telefonnummer 0911 2112-3333 zu melden.
Rainer Seebauer /gh
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.03.2019 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2089048
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Bad Windsheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (314) Einbrüche in zwei Einfamilienhäuser - Zeugensuche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).