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Bundesweite Einführung der Fahndungs-App in der Bundespolizei

ID: 2089121

(ots) -
Seit Ende des Jahres 2018 wurden bis heute 1.500 Smartphones mit
integrierter Fahndungs-App an die Dienststellen der Bundespolizei
ausgeliefert. Dem ging ein erfolgreicher Testlauf voraus, in dem die
sichere Infrastruktur aufgebaut und u.a. die Fahndungsabfrage per
Smartphone erprobt wurde. Die eigens im Auftrag der Bundespolizei
entwickelte Applikation wird ausschließlich auf dienstlichen
Smartphones zur Verfügung gestellt. Geplant ist, in den nächsten
Jahren insgesamt rund 10.000 Smartphones in Betrieb zu nehmen. Die
Fahndungsabfrage per Smartphone wird damit zu einem wichtigen
Einsatzinstrument der Bundespolizei.

Mit Hilfe dieser App ist es nun möglich, Fahndungsabfragen in
Sekundenschnelle zu realisieren. Hierzu genügt es, das
Ausweisdokument vor die im Smartphone integrierte Kamera zu halten
(Bild 1). Anschließend können die Daten mit dem
Gesamtfahndungsbestand abgeglichen werden. Liegt kein
Fahndungseintrag vor, wird dies anhand eines grünen Hakens auf dem
Smartphone dargestellt (Bild 2) und die Fahndungsabfrage ist damit
beendet.

Wird mindestens ein Treffer in den angefragten Datenbeständen
festgestellt, erscheint ein rotes Ausrufezeichen (Bild 3). In einem
zusätzlichen Infofenster werden Art und Anzahl der erzielten
Personen- und Sachfahndungstreffer dargestellt. Diese Informationen
können über den telefonischen Kontakt zur Einsatzzentrale weiter
konkretisiert werden. Hierzu genügt ein Klick auf einen Button
innerhalb der Applikation.

Im Gegensatz zur früheren Fahndungsabfrage per Funk oder
Telefonanruf, die mitunter mehrere Minuten dauern konnte, benötigt
der neue Vorgang nur wenige Sekunden. Somit ist es möglich, die
Kontrolldauer bei Fahndungsabfragen stark zu verringern und den
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen so gering wie




nur möglich zu halten. Ein Ergebnis, dass sowohl im Interesse der
kontrollierten Person als auch der Polizisten liegen dürfte.

Da konsequent darauf geachtet wurde, dass nur geringe Datenmengen
übertragen werden, ist der Einsatz der Fahndungs-App auch in Regionen
mit schlechterer Mobilfunkabdeckung möglich. So stellt die neue
Technik eine effektive Ergänzung zur Abfrage via Funk dar.

Die im Rahmen der Entwicklung und des Betriebes der Applikation
erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz wurden
ausführlich mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten erörtert,
umfänglich berücksichtigt und finden Anwendung. Ebenso wurden
umfangreiche Vorgaben bzgl. IT-Sicherheit der Infrastruktur und
Architektur sowohl des Smartphones als auch des Hintergrundsystems
umgesetzt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Gero von Vegesack
Telefon: (0331) 9799 79410
Fax: (0331) 97 99 93 895
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 06.03.2019 - 11:55 Uhr
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