Notorisches Schwarzfahren führt unmittelbar zu mehrmonatiger Gefängnisstrafe
(ots) - Am Montagmittag, dem 04.03.2019 trafen
Bundespolizisten im Zug in Richtung Tschechien auf einen alten
Bekannten. Der 35-Jährige fuhr in den vergangenen Wochen immer wieder
ohne Fahrschein zwischen Berlin und seiner tschechischen Heimat.
Bereits Mitte Januar dieses Jahres wurde durch die
Staatsanwaltschaft Dresden ein sogenanntes Beschleunigtes Verfahren
gegen den notorischen Schwarzfahrer in mindestens sechs Fällen
betrieben, mit dem Ergebnis einer 160-tägigen Freiheitsstrafe
alternativ die Zahlung von 1.600,- EUR Geldstrafe.
Im Zuge der jetzigen Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest,
dass er in den letzten vier Wochen weitere viermal ohne Fahrschein
zwischen den Ländern "pendelte".
Dieses Verhalten mündete am gestrigen Dienstagnachmittag in ein
erneutes Beschleunigtes Verfahren. Das Urteil diesmal: vier Monate
Freiheitsstrafe und die Einlieferung in die JVA Dresden. Die 160 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe aus dem Verfahren im Januar schließen sich an.
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Datum: 06.03.2019 - 13:05 Uhr
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