ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

(GP) Geislingen - Nicht versichert / Am Mittwoch stoppte die Polizei in Geislingen einen Roller ohne gültige Versicherung.

ID: 2089522

(ots) - Mit dem war gegen 6.30 Uhr ein 29-Jähriger unterwegs.
Polizisten fiel der Peugeot-Roller in der Eberhardstraße auf, weil
das Kennzeichen blau war. Ein gültiges für 2019 hatte der Mann noch
nicht. Deshalb durfte er nicht weiterfahren und sieht einer Anzeige
entgegen.

Hinweise der Polizei: Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist
immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder
Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und
Arztrechnungen von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte
seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend
notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein
Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten
Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher,
ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden
aufkommen.

Dies gilt natürlich auf für Kraftfahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen. Deshalb sollte sich jeder Fahrer eines
solchen Fahrzeugs rechtzeitig darum kümmern, dass er ein aktuelles
Versicherungskennzeichen erhält.

Das neue Versicherungsjahr beginnt in diesem Fall am ersten März
2019. Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann ein
neues Versicherungskennzeichen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 45
km/h wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt.
Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber
trotzdem erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende
Haftpflichtversicherung dient dabei das sogenannte
Versicherungskennzeichen. Dieses Versicherungskennzeichen muss jedes
Jahr rechtzeitig beantragt und zum ersten März gewechselt werden.

Ob das Versicherungskennzeichen aktuell ist kann die Polizei
schnell erkennen. Denn die Farbe der Nummern auf dem Kennzeichen




wechselt jedes Jahr.

Diese Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:

- Mofas und Mopeds bis maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und
einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
- E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h
Höchstgeschwindigkeit.
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten
über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis max.
45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von
45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimeter.
- Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit
von 20 km/h.

+++0416503

Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: Holger.Fink(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Husumer: Feuer in Container - Zeugen gesucht  Viernheim: Scheibe eingeworfen / Jugendliche rennen weg
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.03.2019 - 16:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2089522
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:

Ulm



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" (GP) Geislingen - Nicht versichert / Am Mittwoch stoppte die Polizei in Geislingen einen Roller ohne gültige Versicherung."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeipr (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Einbruch in Imbiss ...

Unbekannte haben am Dienstag, 28. Juli, zwischen 1.30 Uhr und 4 Uhr die Glastür eines Imbiss an der Römerstraße mit einem Pflasterstein eingeworfen. Anschließend entwendeten sie eine Kasse mit Bargeld. Bitte wenden Sie sich mit Hinweisen an die P ...

Alle Meldungen von Polizeipr