Mainz - Worms, Beschuldigter des Tötungsdeliktes - Begründung des Haftbefehls
(ots) - Ergänzung zur Pressemeldung von heute: Beschuldigter
des Tötungsdeliktes nach Vorführung in Untersuchungshaft
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/4212000
In der Begründung des Haftbefehls führt das Gericht § 112 Absatz
Nr. 2, Fluchtgefahr und Schwerkriminalität an. Weiterhin ist der
Beschuldigte ohne festen Wohnsitz und seit Montag, 04.03.2019 zur
Festnahme zwecks Abschiebung durch die zuständige Ausländerbehörde in
Baden-Württemberg ausgeschrieben.
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Datum: 07.03.2019 - 15:48 Uhr
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