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Mainz - Worms, Beschuldigter des Tötungsdeliktes - Begründung des Haftbefehls

ID: 2090208

(ots) - Ergänzung zur Pressemeldung von heute: Beschuldigter
des Tötungsdeliktes nach Vorführung in Untersuchungshaft
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/4212000

In der Begründung des Haftbefehls führt das Gericht § 112 Absatz
Nr. 2, Fluchtgefahr und Schwerkriminalität an. Weiterhin ist der
Beschuldigte ohne festen Wohnsitz und seit Montag, 04.03.2019 zur
Festnahme zwecks Abschiebung durch die zuständige Ausländerbehörde in
Baden-Württemberg ausgeschrieben.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

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Datum: 07.03.2019 - 15:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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