Hochfeld: Schlägerei bei Fußballspiel - Zeugen gesucht
(ots) - Am Donnerstag (7. März) kam es gegen 20:40 Uhr
bei einem Meisterschaftsspiel zwischen den Fußballvereinen Duisburger
FV 08 (Heimverein) und Viktoria Buchholz (Gastverein) zu einer
Schlägerei. Ausrichtungsort des Spiels der beiden U17-Mannschaften
der Kreisklasse Duisburg war eine Sportanlage auf der
Grunewaldstraße. Nach vorausgegangenem Foulspiel und verbaler
Bedrohung erhielt ein Spieler des Duisburger FV 08 die Rote Karte.
Daraufhin eskalierte die Situation: Während die Spieler der
Mannschaften aufeinander losgingen, stürmten auch Zuschauer auf das
Spielfeld. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde der Torwart von
Viktoria Buchholz zu Boden gerissen. Mehrere Personen, darunter auch
Zuschauer, traten auf ihn ein. Ein Zuschauer soll bei der
Auseinandersetzung ein Messer gezogen und damit gedroht haben.
Insgesamt acht Streifenwagen erschienen am Einsatzort. Ein
Rettungswagen brachte den verletzten Torhüter ins Krankenhaus. Das
Spiel musste letztendlich abgebrochen werden. Die Polizei ermittelt
gegen die Beteiligten unter anderem wegen gefährlicher
Körperverletzung und bittet unter der Rufnummer 0203-280-0 um weitere
Zeugenhinweise.
Rückfragen bitte an:
Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049
Original-Content von: Polizei Duisburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.03.2019 - 10:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2090504
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DU
Stadt:
Duisburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hochfeld: Schlägerei bei Fußballspiel - Zeugen gesucht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Duisburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




