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Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg auf BAB 29 im Einsatz +++ Zweidrittel der kontrollierten Fahrzeuge wurden beanstandet

ID: 2090510

(ots) - Durch Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der
Polizeidirektion Oldenburg wurde am Donnerstag, den 07.03.2019, in
der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine Kontrollaktion des
gewerblichen Güterverkehrs auf der BAB 29 in Fahrtrichtung Osnabrück
auf dem Parkplatz "Bornhorster Wiesen" durchgeführt.

An der Kontrollaktion waren insgesamt 13 speziell in Sachen
Güterverkehr geschulte Einsatzkräfte aus verschiedenen
Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg beteiligt. Die
Kontrolle wurde in Zusammenarbeit mit zwei Mitarbeitern des
Bundesamtes für Güterverkehr durchgeführt.

Insgesamt wurden in den sechs Stunden 36 Fahrzeuge kontrolliert,
von denen wiederum 24 beanstandet wurden. Somit war bei Zweidritteln
der kontrollierten Transporte etwas zu bemängeln.

Letztlich mussten von diesen beanstandeten Transporten 12 die
Weiterfahrt untersagt werden. Die hohe Beanstandungsquote bei den
Kontrollen unterstreicht erneut, wie wichtig diese Kontrollen sind.

Zu den erwähnenswerten Kontrollen zählte u.a. die Kontrolle eines
Sattelzuges dessen Weiterfahrt zunächst untersagt werden musste. Der
bulgarische Fahrer hatte seine Ladung nicht ausreichend gesichert.
Zudem wurde ein verschlissener Reifen auf der Antriebsachse
festgestellt. Zum Glück des Fahrers konnten die Mängel durch die
Spedition noch vor Ort behoben werden, so dass der Fahrer nach
Entrichtung einer Sicherheitsleistung für das zu erwartende Bußgeld
seine Fahrt fortsetzen durfte.

Wenig später wurde gegen einen 41-jährigen vietnamesischen
Staatsangehörigen ein Strafverfahren eingeleitet. An dem genutzten
Lieferwagen waren rote Kennzeichen montiert, die nur für
Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten montiert werden dürfen. Bei
der genaueren Überprüfung wurde nachweislich festgestellt, dass es




sich nicht um eine der erlaubten Fahrten handelte. Somit hätte das
Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet, versteuert und entsprechend
versichert werden müssen. Hinzu kamen noch weitere Verstöße die im
Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren nun geahndet werden.




Rückfragen bitte an:

Patrick-Christopher Koch
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1044/-1045
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 08.03.2019 - 10:35 Uhr
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