(BC)(GP)(HDH)(UL) Region - Roller ohne Versicherung / Mehrere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz ahndete die Polizei in den vergangenen Tagen.
(ots) - Am Donnerstag stoppten Polizisten einen Rollerfahrer
bei Kanzach. Die Versicherung des Rollers war abgelaufen. Ob das
Kennzeichen aktuell ist kann die Polizei schnell erkennen. Denn die
Farbe wechselt jedes Jahr.
Das neue Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Kraftfahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen benötigen dann einen neuen Schutz. Deshalb
sollten sich Besitzer solcher Fahrzeuge rechtzeitig um die Erneuerung
der Versicherung kümmern und sich das aktuelle Schild besorgen.
Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h wird keine Zulassung über
die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. Eine Betriebserlaubnis und eine
Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem erforderlich. Als Nachweis
für eine bestehende Versicherung dient dabei das sogenannte
Versicherungskennzeichen. Das muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt
und zum 1. März gewechselt werden.
Bei Kanzach sahen die Beamten eine blaue Tafel. Die war nur bis
Ende Februar gültig, weshalb sie eine Kontrolle durchführten. Dabei
bemerkten sie, dass der 29-Jährige auch keinen Führerschein hatte.
Die Fahrt war beendet und der Mann sieht einer Strafanzeige entgegen.
Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei
einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden
entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen
von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden
sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies
ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen
stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe
nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher, ohne
Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden
aufkommen.
In den letzten Tagen stellte die Polizei in der Region mehrere
Roller ohne gültigen Versicherungsschutz fest. Unter anderem in
Ebersbach, Ehingen, Geislingen, Heidenheim, Sontheim a. d. Brenz und
Ulm fest.
Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:
- Mofas und Mopeds bis maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und
einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
- E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h
Höchstgeschwindigkeit.
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten
über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis max.
45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von
45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimeter.
- Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit
von 20 km/h.
++++++0433566
Anna Schulz / Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 08.03.2019 - 12:51 Uhr
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