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Kontrollwoche der Landespolizei: Nicht ohne Gurt, aber ohne Handy!

ID: 2091871

(ots) - Kiel (ots) - Die Landespolizei wird in dieser Woche
verstärkt die richtige Sicherung von Fahrzeuginsassen (Gurtpflicht)
kontrollieren. Von den 122 Verkehrstoten auf Schleswig-Holsteins
Straßen im Jahr 2018 waren 7 als Fahrer oder Beifahrer in Pkw nicht
angeschnallt. Die Landespolizei hat 2018 über 18.000 Verstöße gegen
die Gurtpflicht festgestellt.

Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag,
Gurt, Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal
funktionieren und größtmöglichen Schutz der Insassen bieten.
Sicherheitsgurte retten Leben! Die Schwere der Unfallfolgen hängt
oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht. Ein
besonderes Augenmerk gilt hier der ordnungsgemäßen Sicherung von
Kindern in Kraftfahrzeugen, da der Anteil von Kindern, die als
Mitfahrer in Kraftfahrzeugen verletzt wird, seit Jahren anhaltend
hoch ist (2018: 536 verunglückte Kinder als Mitfahrer).

Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit 30 EUR Verwarnungsgeld
geahndet, wer Kinder im Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70
EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wie werden Kinder richtig gesichert?

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als
150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden,
wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Diese sind
unter Beachtung der Größenvorgaben an der ECE-Kennzeichnung
erkennbar. Nähere Informationen dazu sind zum Beispiel auf der
Homepage der Landespolizei www.polizei.schleswig-holstein.de, Rubrik
Verkehrssicherheit zu finden.

Schwerpunkt Ablenkung

Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion ist das Thema Ablenkung,
also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am
Steuer. Ablenkung ist eine zunehmende und oft unterschätzte Gefahr im




Straßenverkehr. Diesem Umstand hat der Verordnungsgeber Rechnung
getragen und den Sanktionsrahmen des § 23 Abs. 1a StVO über Mobil-
und Autotelefone hinausgehend auf elektronische Geräte der
Kommunikation, Information oder Organisation deutlich erweitert und
die Sanktionshöhe auf mindestens 100 EUR drastisch erhöht. Wer bei 50
km/h nur 2 Sekunden auf sein Smartphone schaut, ist fast 30 Meter im
"Blindflug" unterwegs. Diese 30 Meter fehlen als Reaktions- und
Bremsweg. Im vergangenen Jahr hat die Landespolizei über 16.500
Verstöße festgestellt. Dies entsprach einer Steigerung von rund 31 %
gegenüber dem Vorjahr.

Einladung an Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Falls Interesse an der Begleitung von Kontrollen besteht, wenden
Sie sich bitte an die örtlichen Pressestellen der Polizeidirektionen.
Am 13.03.2019 findet ein landesweiter Großkontrolltag statt.

Ergänzende Informationen zu den Kontrollaktionen der Landespolizei

Die Landespolizei kontrolliert regelmäßig das ganze Jahr über,
ergänzt diese Kontrollen jedoch mehrmals im Jahr mit europaweit
abgestimmten Schwerpunktwochen, zum Beispiel zu Alkohol und Drogen,
Schwerlastverkehr, Gurtpflicht und Handy oder Geschwindigkeit.

Im vergangenen Jahr starben auf den Straßen Schleswig-Holsteins
insgesamt 122 Menschen, über 16.000 sind verletzt worden. Die
Landespolizei Schleswig-Holstein setzt daher zur Senkung der
Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen auf fortlaufende
Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Risiken und Folgen des
Fehlverhaltens im Straßenverkehr deutlich zu machen und repressiv
gegen Verstöße vorzugehen.

Die Landespolizei wird zeitnah nach der Schwerpunktwoche über die
Ergebnisse der Kontrollen berichten.

Zum Hintergrund von TISPOL: TISPOL (Traffic Information System
Police) wurde durch die Verkehrspolizeien Europas gegründet, um die
Verkehrssicherheit und Strafverfolgung europaweit zu verbessern. Das
Hauptziel von TISPOL ist die Reduzierung der Anzahl der Getöteten und
Schwerverletzten auf Europas Straßen. Die ständigen Schwerpunktthemen
sind u.a. Geschwindigkeit, Sicherheitsgurt, Alkohol und Drogen und
auch der gewerbliche Güter- / Personenverkehr.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa(at)polizei.landsh.de

Original-Content von: Landespolizeiamt, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.03.2019 - 08:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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