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Rollerfahrer ohne Versicherungsschutz in Lirich unterwegs - Achtung!!! ab März neue Versicherungskennzeichen

ID: 2092097

(ots) -
Gestern, am 10.3.2019 gegen 14:00 Uhr hat eine Polizeistreife
einen Rollerfahrer in Lirich gestoppt. Die Versicherung des Rollers
war abgelaufen. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz, Strafanzeige wurde erstattet.

Das neue Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Kraftfahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen benötigen dann einen neuen Schutz. Deshalb
sollten sich Besitzer solcher Fahrzeuge um die Erneuerung der
Versicherung kümmern und sich das aktuelle Schild besorgen.

Ob das Kennzeichen aktuell ist kann die Polizei schnell erkennen.
Denn die Farbe wechselt jedes Jahr.

Der Oberhausener Rollerfahrer hatte ein blaues Schild und war auf
der Duisburger Straße in Richtung Ruhrorter Straße unterwegs. Das
blaue Schild war nur bis Ende Februar gültig. Ab März gilt ein grünes
Schild. Der Fahrer meinte "ich habe geglaubt, dass ich bis Ende März
fahren kann".

Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei
einem Unfall können sehr schnell hohe Sachschäden oder
Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und
Arztrechnungen von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte
seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend
notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein
Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten
Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher,
ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden
aufkommen.

Genau heißt es: Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder
Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das
Fahrzeug der nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz erforderliche
Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.





Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:

-Mofas und Mopeds bis maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und
einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

-E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h
Höchstgeschwindigkeit.

-Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten
über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis maximal 45
km/h.

-Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von
45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimeter.

-Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit
von 20 km/h.




Polizeipräsidium Oberhausen
Pressestelle
Telefon: 0208/826 22 22
E-Mail: pressestelle.oberhausen(at)polizei.nrw.de
https://oberhausen.polizei.nrw

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Datum: 11.03.2019 - 11:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Oberhausen



Kategorie:

Polizeimeldungen



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