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Vollstreckung des Zolls erfolgreich

ID: 2092796

(ots) - Am vergangenen Montag wurden von
Zollbeamten der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Rosenheim und
ihren Vollziehungsbeamten drei Durchsuchungsbeschlüsse im Raum
München vollzogen.

Im ersten Fall wurde ein sich bekennender Reichsbürger aufgesucht.
Die rückständigen Forderungen von ca.900 EUR Zölle und
Einfuhrumsatzsteuer konnten weder auf Zahlungsaufforderungen durch
den Innendienst noch durch den Vollziehungsbeamten im Außendienst
eingetrieben werden, da der Vollstreckungsschuldner nicht reagierte
bzw. sich nie antreffen ließ. Am Tag der Durchsuchung öffnete die
Ehefrau die Wohnungstür, mit den Zollbeamten konfrontiert holte sie
ihren Ehemann hinzu. Dieser versuchte sich zunächst mit aus der
Reichsbürgerszene bekannten Argumenten wie: "die BRD ist nur ein
Verein und Zollbeamte haben keine Legitimation" der Zahlung des
ausstehenden Betrages zu entziehen. Nachdem ihm im Falle der
Nichtzahlung die Durchsuchung der Wohnräume angekündigt wurde,
beglich er schließlich den gesamten Betrag.

Bei der nächsten Durchsuchung war die Forderungweithaus höher, mit
28.000 EUR nicht bezahlter Krankenkassenbeiträge. In diesem Fall
zahlte der Vollstreckungsschuldner, die Hausdurchsuchung vor Augen,
ca. 3.000 EUR in bar und wies den Restbetrag online zur Zahlung an.

Das überraschenste Ergebnis ergab sich jedoch bei ihrem dritten
Durchsuchungsort in einem Anwesen etwas außerhalb von München.
Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens war eine Forderung in Höhe
von ca. 9.000 EUR, die aus zu Unrecht bezogenem Kindergeld entstanden
ist.

Bei der Durchsuchung wurde eine verschlossene Tür geöffnet, hinter
der sich ein Weinlager befand. Hier lagerten 96 Flaschen Wein mit
einem geschätzten Verkaufswert von insgesamt 5.000 EUR, die gepfändet
wurden. Weil der Vollstreckungsschuldner nicht anwesend war wurden




drei Tresore von einem unterstützenden Spezialisten aufgebohrt . In
diesen fanden sich unter anderem Goldmünzen (Krügerrand) und Bargeld,
welche ebenfalls gepfändet wurden. In einem der Tresore wurden zwei
schussfähige Pistolen und ca. 200 Schuss Munition gefunden. Eine
Abfrage bei der Landespolizei ergab, dass der Vollstreckungsschuldner
keine Berechtigung zum Besitz dieser Waffen hat. Der Schuldner muss
nun neben der Verwertung der Pfandsachen mit einem Strafverfahren
wegen unerlaubten Waffenbesitzes rechnen.

"Wieder zeigt sich, dass meine Mitarbeiter die
Durchsuchungsobjekte mit Erfahrung und Bedacht auf eine mögliche
erfolgreiche Beitreibung der Forderungen ausgewählt haben", so der
zufriedene Leiter der Vollstreckungsstelle Dr. Ramming.

Hintergrundinformation:

Der Zoll kümmert sich neben eigenen auch um andere
öffentlich-rechtliche Forderungen, wie die der Bundesagentur für
Arbeit, der gesetzlichen Krankenkassen und der
Berufsgenossenschaften. Bevor der Vollziehungsbeamte die ausstehenden
Beträge beim Schulder vor Ort einzutreiben versucht, ist der
Innendienst mit derzeit 80 Beschäftigten an den Standorten
Rosenheim, Bad Reichenhall und Altötting gefordert. Wird der
rückständige Betrag nach der Vollstreckungsankündigung nicht gezahlt,
versucht dieser die ausstehenden Forderungen durch die Pfändung von
Konten des Schuldners einzuziehen. Eine der letzten und
einschneidendste Vollstreckungsmaßnahme der Vollstreckungsstelle ist
die Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, bei dem zuständigen
Amtsgericht. Zwischen der ersten Zahlungsaufforderung und der
Dursuchung vergehen in der Regel jedoch mehrere Monate, in denen die
Vollstreckungsstelle versucht, die Zahlung der rückständigen
Forderungen mit milderen Mitteln zu bewirken.

Das Hauptzollamt Rosenheim führte im Jahr 2017 in seinem
Zuständigkeitsbereich, der zwölf Landkreise im Südosten Oberbayerns
sowie Teile der Landeshauptstadt München umfasst, 170.000
Vollstreckungsaufträge aus und konnte an die öffentlich-rechtlichen
Gläubiger fast 54 Mio. Euro zurückführen. Weitere 9 Mio. Euro konnten
zur Begleichung eigener Forderungen bei Zöllen, Verbrauchsteuern und
der Kraftfahrzeugsteuer verbucht werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 12.03.2019 - 08:01 Uhr
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Stadt:

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