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Polizei warnt vor unseriösen Handwerkern

ID: 2093168

(ots) - Am Montagabend (11.03.)
klingelten vier Männer an der Haustür einer Seniorin in
Grevenbroich-Neukirchen. Das Quartett hatte einige Tage zuvor bei der
älteren Dame Handwerksarbeiten in der Garageneinfahrt erledigt.

Weil die über 80-Jährige von einem seriösen Angebot ausging, ließ
sie die Leistungen durchführen. Mehr als 2.500 Euro verlangten die
Handwerker dann plötzlich für ihre Tätigkeiten, eine ordentliche
Rechnung für die Arbeiten gab es nicht. Da die Grevenbroicherin zu
diesem Zeitpunkt jedoch nicht über genügend Bargeld verfügte, einigte
man sich auf ein weiteres Treffen, um die restliche Summe zu
begleichen.

Nachdem zwischenzeitlich ein enger Familienangehöriger von dem
"windigen Geschäft" erfahren hatte, informierte dieser richtigerweise
die Polizei und erstatte Anzeige. Gemeinsam wartete man auf die
vermeintlichen Handwerker, die augenscheinlich "Pfusch" abgeliefert
hatten.

Tatsächlich erschien die Truppe am Montagabend (11.03.), gegen
18:30 Uhr, und forderte den fälligen Restbetrag ein.

Bei der Überprüfung der reisenden Briten, im Alter von 14, 17, 21
und 22 Jahren, stellte sich heraus, dass gegen den Ältesten ein
Haftbefehl, wegen eines Verkehrsverstoßes, vorlag. Er wurde
festgenommen. Nach Zahlung einer Geldstrafe konnte er wieder auf
freien Fuß gesetzt werden. Die Kriminalpolizei hat im vorliegenden
Fall die Ermittlungen hinsichtlich Verdacht des Leistungsbetruges
aufgenommen.

Vor unseriösen Handwerkern, die ihre Dienste im Rahmen sogenannter
"Haustürgeschäfte" anbieten, warnt die Polizei. Seriöse Handwerker
stellen ihre Arbeiten in Rechnung und lassen sich die Dienstleistung
nach vollbrachter Arbeit per Überweisung bezahlen. Zahlungen in Bar
gelten in der Branche als unüblich, erst recht niemand "schickt"
seinen Kunden zur Bank! In der Regel stellen die Betriebe nach Ende




der Arbeiten eine Rechnung aus, die dem Kunden im Nachhinein zukommt
und von ihm noch geprüft werden kann. Wer unseriöse Dienste an der
Haustür anbietet, fehlerhafte Arbeiten verrichtet oder überteuerte
Rechnungen ausstellt, begeht mitunter eine Straftat. Der Tatbestand
reicht von Wucher bis hin zu Betrug. Informieren Sie die Polizei,
wenn Ihnen derartige Dienstleistungen an der Haustür angeboten
werden. Oft sind insbesondere ältere Menschen Opfer dieser Masche.




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Datum: 12.03.2019 - 13:06 Uhr
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