Bewährungsstrafe für Fliesenleger
(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn
Zweigstelle Schwäbisch Hall und des Hauptzollamts Heilbronn
Ein im Landkreis Schwäbisch Hall ansässiger Fliesenleger wurde vom
Amtsgericht Schwäbisch Hall im September 2018 zu einer neunmonatigen
Freiheitsstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre
zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der ehemalige
geschäftsführende Inhaber einer GmbH in 107 Fällen wegen des
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt schuldig gemacht
hatte.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Standort
Tauberbischofsheim zeigten, dass der vorbestrafte Unternehmer
fortgesetzt vier Jahre lang seit Oktober 2009 vier Arbeitnehmer
"schwarz" beschäftigte. Als vermeintlich selbstständige
Subunternehmer gingen diese jedoch weisungsgebunden den vorgegebenen
Arbeiten des Mannes nach. Damit standen die Arbeiter zu dem
Verurteilten eindeutig in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
Durch die Scheinselbständigkeit und die nicht erfolgten
Anmeldungen als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer entstand den
Sozialkassen ein Schaden in Höhe von mehr als 120.000,00 Euro. Diese
nicht ordnungsgemäß abgeführten Sozialversicherungsbeiträge sind auch
von dem Verurteilten nachzuzahlen.
Das Urteil wurde am 17. September vergangenen Jahres
rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
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Datum: 12.03.2019 - 15:00 Uhr
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