Dritte gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 13.03.2019: Brandopfer vom 06.03.19 identifiziert
(ots) - Zwischenzeitlich durch eine DNA-Analyse geklärt
werden konnte die Identität der bei dem Brand am vergangenen Mittwoch
gegen 03.15 Uhr in der Konstanzer Bücklestraße ums Leben gekommenen
Person. Bei dem Mann handelt es sich zweifelsfrei um den 23-jährigen
Bewohner der Brandwohnung. Zur möglichen Ursache des Brandausbruchs
gibt es bislang keine neuen Erkenntnisse, die Untersuchungen hierzu
sind nach wie vor nicht abgeschlossen.
Erster Staatsanwalt Andreas Mathy, Tel. 07531/280-2063
Polizeihauptkommissar Oliver Weißflog, Tel. 07531/995-1012
Unsere Meldung vom 07.03.2019
Zweite gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Konstanz
und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 06.03.2019
Wohnungsbrand in Mehrfamilienhaus
Konstanz
Zwischenzeitlich sind die Spurensicherungsmaßnahmen mit
Unterstützung von Sachverständigen des Landeskriminalamtes Stuttgart
in der Brandwohnung beendet. Zwar konnte die Brandursache bislang
noch nicht abschließend geklärt werden, die Beamten vermuten jedoch
entweder einen technischen Defekt eines elektronischen Gerätes oder
aber eine fahrlässige Begehungsweise. Hierzu sind noch weitere
kriminaltechnische Untersuchungen erforderlich. Anhaltspunkte für
eine Fremdeinwirkung konnten die Ermittler nicht feststellen. Die
Identifizierung der durch den Brand ums Leben gekommenen Person
dauert noch an.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Roth, Tel. 07531/280-2000
Kriminalhauptkommissar Thomas Straub M.A., Tel.: 07531/995-1015
Unsere Meldung vom 06.03.2019
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des
Polizeipräsidiums Konstanz vom 06.03.2019
Wohnungsbrand in Mehrfamilienhaus
Konstanz
Zu einem Wohnungsbrand kam es am heutigen Mittwoch gegen 03.15 Uhr
in der Einzimmerwohnung eines Mehrfamilienhauses in der Bücklestraße.
Die rasch angerückte Feuerwehr bekämpfte das Feuer, drang in die
Brandwohnung vor und fand eine tote, bislang nicht identifizierte
Person. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurden noch in der
Nacht durch den Kriminaldauerdienst übernommen. Zur Frage der
Brandursache wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein
Sachverständiger hinzugezogen. Acht der vorsorglich evakuierten
Hausbewohner mussten vorübergehend in einem Hotel untergebracht
werden, alle anderen konnten wieder zurück in ihre Wohnungen. Der
Sachschaden liegt bei rund 100.000 Euro.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Roth, Tel. 07531/280-2000
Kriminalhauptkommissar Thomas Straub M.A., Tel.: 07531/995-1015
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 13.03.2019 - 10:43 Uhr
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