Pressemeldung vom 13.03.2019: Mehrere Verstöße bei Kontrolle in Mainzlar
(ots) -
Staufenberg: Am 12. März führten Beamte des Regionalen
Verkehrsdienstes Gießen in der Zeit von 08.00 Uhr - 13:00 Uhr mit
Unterstützung des Ordnungsamtes der Stadt Gießen in Mainzlar eine
Kontrolle von Kleintransportern durch. Die Schwerpunkte der Kontrolle
lagen in den Bereichen Ladungssicherung, Einhaltung der
Sozialvorschriften sowie der Gurtanlegepflicht.
Insgesamt überprüften die Kontrolleure insgesamt 32 Fahrzeuge.
Darunter waren zwei Autos, vier Transporter der Klasse bis 2,8
Tonnen, 21 Transporter der Klasse bis 3,5t sowie fünf LKW mit mehr
als 7,5 t. Die Beamten nahmen 19 Fahrzeuge bzw. Fahrer genauer unter
die Lupe. Dabei stellten die Beamte fünf Gurtverstöße, mehrere
Verstöße gegen die Sozialvorschriften (4) sowie Ladungssicherung (3)
und einen wegen gefahrgutrechtlichen Vorschriften fest. Bei sechs
Fahrzeugen lagen technische Mängel vor. Einem Fahrer musste sogar die
Weiterfahrt untersagt werden.
Der Fahrer eines Sprinters führte eine Gasflasche mit, die
ungesichert auf der Ladefläche stand. Außerdem war dort ein Brenner
angeschlossen. Dies ist beim Transport nicht zulässig. Es hätte
stattdessen die Verschlusskappe angebracht sein müssen.
Ein Paketdienstfahrer legte bei der Kontrolle einen rumänischen
Führerschein vor. Grundsätzlich sind alle EU-Führerscheine
uneingeschränkt in Deutschland gültig. Auf der Rückseite des
Dokumentes war eine andere Länderkennung (Moldawien) vermerkt. Es
handelt sich hierbei um einen rumänischen Führerschein, welcher
prüfungsfrei auf Grund eines moldawischen Führerscheins umgeschrieben
wurde. Genau diese Konstellation ist in Deutschland jedoch nicht
gültig und der Fahrer ist somit ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
gewesen. Die Kontrolleure behielten den Führerschein und untersagten
dem Fahrer die Weiterfahrt. An dem Auto einer slowenischen Fahrerin
befanden sich slowakische Kennzeichen, obwohl die Dame schon einige
Jahr in Deutschland lebt. Hier besteht der Verdacht auf einen
steuerrechtlichen Verstoß. Eine Ummeldung auf deutsche Kennzeichen
muss grundsätzlich bei Wohnsitznahme in Deutschland erfolgen. Liegt
der Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in Deutschland, unterliegt das
Fahrzeug der betreffenden Person dem deutschen Steuerrecht und der
Halter muss eine KFZ-Steuer in Deutschland entrichten. Die Polizisten
leiteten gegen die Dame ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein.
Sabine Richter Pressesprecherin
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Datum: 13.03.2019 - 13:37 Uhr
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