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Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland klärt über die Besonderheiten der Fahrradstraße auf (FOTO)

ID: 2094142

(ots) -
Polizei stellt im Rahmen ihrer Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in
sog. Fahrradstraßen immer wieder Unsicherheiten bei den
Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern fest.

"Geschwindigkeitsbegrenzungen werden oftmals ignoriert oder es
wird mit viel zu geringem Abstand überholt" so die Beobachtung von
Dominik Tjaden Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland. Es kam auch schon zu Gefährdungen von
Radfahrerinnen und Radfahrern: "Zum Beispiel wurden Kinder, die
nebeneinander fahren, durch viel zu enges Überholen gefährdet"
moniert der Verkehrssicherheitsberater. "Gerade in Fahrradstraßen ist
das nebeneinander Fahren jedoch ausdrücklich erlaubt!" betont Tjaden.
Die Polizei klärt im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit auf:

Dürfen Kraftfahrzeugführer überhaupt eine Fahrradstraße benutzen?

Antwort: Grundsätzlich ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen
verboten, Ausnahme: Es wird durch Zusatzzeichen erlaubt (z.B.
Zeichen: "Anlieger frei"), so Tjaden.

Wie schnell dürfen denn Kraftfahrzeugführerinnen und -führer
überhaupt fahren, wenn es erlaubt ist? Antwort: Nur mit "mäßiger"
Geschwindigkeit, max. 30 km/h, jedoch muss die Geschwindigkeit an den
Radverkehr entsprechend angepasst werden. Im Zweifel heißt das, dass
man bei einer unübersichtlichen Situation - etwa an einem parkenden
Auto und entgegenkommendem Fahrrad - auch mal anhalten muss.

Dürfen eigentlich Radfahrer in einer Fahrradstraße nebeneinander
fahren? Antwort: Selbstverständlich! Gerade dafür wurden
Radfahrstraßen entwickelt, um immer mehr Menschen dazu anzuregen aufs
Rad umzusatteln. Sogenannte Fahrradstraßen sollen unter anderem die
Fortbewegung auf zwei Rädern attraktiver machen.

Worauf muss ich besonders achten, wen ich mit meinem Pkw anhalte?
Antwort: Gerade beim Öffnen der Autotüren sollte man besonders auf




den nachfolgenden Verkehr achten.

Hier noch einmal die wichtigsten Regeln in einer Fahrradstraße:

Eine Fahrradstraße ist eine grundsätzlich für den Radverkehr
vorgesehene Straße. Sie dient der Steigerung der Attraktivität des
Radverkehrs.

Fahrradstraßen werden nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch
Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 ausgewiesen.

In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu:

Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei
denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.

Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer
Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet
noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die
Geschwindigkeit weiter verringern.

Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist ausdrücklich erlaubt!

Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch in Fahrradstraßen Kinder
bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Gehweg mit Fahrrädern benutzen
müssen und ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr den
Gehweg benutzen dürfen.

Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland, steht als Ansprechpartner rund um das Thema
Verkehr und insbesondere zu den möglichen Fragen zu einer
Fahrradstraße unter der Rufnummer 04421/942-109 bzw. per E-Mail
vsb(at)pi-whv.polizei.niedersachsen.de zur Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

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Datum: 13.03.2019 - 16:01 Uhr
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