"Schildkrötenschmuggel statt Schokoladenstücken" / Schönefeld: Zoll findet drei geschützte Schildkröten im Reisegepäck
(ots) -
Den Schmuggel von drei geschützten Schildkröten verhinderte der
Zoll am Flughafen Schönefeld.
Ein 69-jähriger Deutscher reiste am 02.03.2019 per Flieger aus
Kairo ein und wollte den Sicherheitsbereich durch den "grünen Kanal"
für anmeldefreie Waren verlassen. Zöllner des Hauptzollamts Potsdam
kontrollierten den Mann daraufhin und stellten in seiner Reisetasche
eine Verpackung mit seltsamem Inhalt fest. Auf die Nachfrage der
Beamten erklärte der Reisende, dass es sich um Schokolade handeln
würde. Beim Öffnen der Verpackung fanden die Zöllner anstelle von
Naschereien jedoch drei lebende Exemplare der marokkanischen
Landschildkröte. Da die Schildkröten durch das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen geschützt sind, wurden sie beschlagnahmt und
in die Obhut des Grenzveterinärs gegeben.
Zusatzinformationen: Verstöße gegen artenschutzrechtliche
Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit
Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Die weitere Bearbeitung erfolgt durch das Bundesamt für
Naturschutz.
Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen entscheidenden
Beitrag, zum Erhalt der Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenwelt. Zum
Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen besteht seit 1973 das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). In Deutschland ist es
seit 1976 gültig. Bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten.
Circa 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten sind
derzeit gelistet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Potsdam
Pressesprecher
Ronny Kaczmarek
Telefon: 0331-2308-133
E-Mail: presse.hza-potsdam(at)zoll.bund.de
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Datum: 14.03.2019 - 06:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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