Und keiner hatte einen Führerschein
(ots) - Einer Überwachungsstreife der
Bundespolizei im Seehafen Rostock gingen am gestrigen Mittwoch, den
13. März 2019 gegen 06:45 Uhr zwei serbische Staatsangehörige ins
"Netz".
Beide Personen waren mit einem in Dänemark zugelassenen Audi A6
unterwegs. Weitere Fahrzeuginsassen waren die Ehefrau des Beifahrers
mit ihren beiden Kindern.
Durch die Beamten wurden die Fahrzeuginsassen aufgefordert sich
auszuweisen. Hierbei wurde festgestellt, dass einer der Männer mit
einem abgelaufenen dänischen Fremdenpass unterwegs war, der nicht
mehr zum Grenzübertritt berechtigte. Auf die Frage nach seinem
Führerschein gab er an, diesen verloren zu haben. Eine Überprüfung
ergab jedoch, dass gegen den Mann für Deutschland eine
Fahrerlaubnissperre vorlag. Zudem konnte über die dänischen Behörden
in Erfahrung gebracht werden, dass er auch für Dänemark keine gültige
Fahrerlaubnis besitzt. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis eingeleitet.
Seinem Beifahrer erging es nicht besser. Hier stellten die Beamten
fest, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Münster vorlag. Er wurde im Jahr 2015 wegen des
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Zahlung einer Geldstrafe
in Höhe von 1.500,- Euro rechtskräftig verurteilt. Die
Vollstreckungsverjährung wäre im August 2020 eingetreten.
Um einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen zu entgehen, war die
Zahlung der geforderten Geldstrafe erforderlich. Da er nur einen Teil
(600,- Euro) der geforderten Summe aufbringen konnte, bat er seine in
Dänemark lebende Verwandtschaft um Unterstützung. Seine Cousine
erklärte sich bereit, ihm zu helfen und erreichte mit der nächsten
Fähre den Seehafen. Hier überreichte sie das restliche Geld und
konnte somit die Einweisung in die Justizvollzugsanstalt abwenden.
Nach Beendigung der Ermittlungen kehrten alle Familienangehörigen
nach Dänemark zurück.
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Datum: 14.03.2019 - 10:11 Uhr
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