Festnahme in Konstanz
(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüften
gestern kurz nach Mitternacht Bundespolizisten einen 36-jährigen Mann
im Bahnhof Konstanz. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den
iranischen Staatsangehörigen im polizeilichen Fahndungsregister ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vorlag.
Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilungen des Amtsgerichts
Hannover wegen Beförderungserschleichung. Der Verurteilte hatte die
daraus resultierende Geldstrafe bisher nicht vollends bezahlt und war
zudem unbekannten Aufenthalts. Daher erließ die Staatsanwaltschaft
schließlich den Vollstreckungshaftbefehl. Auch gestern zahlte der
Mann die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 250.- EUR nicht. Er wurde
alsdann noch in der Nacht zur Verbüßung einer 25-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt im Landkreis
Konstanz gebracht.
Werle
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Datum: 14.03.2019 - 10:20 Uhr
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