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(UL) Langenau - Versichert aber berauscht / Die Polizei stoppte am Mittwoch einen Mofafahrer in Langenau.

ID: 2094450

(ots) - Eine Polizeistreife sah gegen 23.30 Uhr ein Mofa in
der Angertorstraße. Am Mofa war ein blaues Versicherungskennzeichen
aus 2018 angebracht. Die Beamten kontrollierten den Fahrer. Er war im
Besitz eines aktuellen Versicherungskennzeichens. Die grüne Tafel
hatte er aber noch nicht angebracht. Die Beamten rochen bei dem
66-Jährigen Alkohol. Ein Test bestätigte, dass er zu viel davon
getrunken hatte. Die Fahrt war beendet. Ihn erwartet eine Anzeige.

Hinweis ihrer Polizei: Wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss
fährt, beeinträchtigt die Sicherheit des Straßenverkehrs. Die
Wahrnehmung und Aufmerksamkeit sind eingeschränkt. Dadurch erhöht
sich die Gefahr, einen Unfall zu verursachen extrem. Bei vielen
schweren Verkehrsunfällen sind Alkohol und Drogen im Spiel. Die
Polizei führt deswegen intensiv Verkehrskontrollen durch.

Das neue Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Kraftfahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen benötigen dann einen neuen Schutz. Deshalb
sollten sich Besitzer solcher Fahrzeuge rechtzeitig um die Erneuerung
der Versicherung kümmern und sich das aktuelle Schild besorgen.

Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h wird keine Zulassung über
die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. Eine Betriebserlaubnis und eine
Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem erforderlich. Als Nachweis
für eine bestehende Versicherung dient dabei das sogenannte
Versicherungskennzeichen. Das muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt
und zum 1. März gewechselt werden.

Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei
einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden
entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen
von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden
sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies




ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen
stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe
nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher, ohne
Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden
aufkommen.

++++++0473414

Anna Schulz / Holger Fink, Pressestelle, Telefon: 0731/188-1111,
E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: Holger.Fink(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 14.03.2019 - 11:18 Uhr
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