Unterbringung von Abschiebehäftlingen in JVA erleichtert Rückführungen/Innenminister Caffier: Abschiebehaft und Strafhaft bleiben trotzdem zwei unterschiedliche Dinge
(ots) - Der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts,
der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier, kann die
ablehnende Haltung der Unions-Justizminister, die Abschiebehaft
künftig vorübergehend auch in Justizvollzugsanstalten zu
vollstrecken, nicht nachvollziehen.
"Die Änderung bei der Abschiebungshaft ist absolut zu befürworten,
da sie geeignet ist, die bestehenden rechtlichen Schwierigkeiten bei
der Anordnung von Abschiebungshaft zu verbessern", erklärt
Innenminister Lorenz Caffier. "Oftmals können unsere
Ausländerbehörden keinen Antrag auf Abschiebehaft stellen, weil es an
fehlenden Abschiebungshaftplätzen bzw. an der Möglichkeit,
Abschiebungshaft zu vollstrecken, scheitert."
Das sogenannte Trennungsgebot zwischen Abschiebungs- und
Strafhäftlingen soll nach dem Entwurf des "Geordneten-Rückkehr-Gesetz
des Bundesinnenministers bis Mitte 2022 vorübergehend gelockert
werden, bis bundesweit ausreichend reguläre Abschiebehaftplätze zur
Verfügung stehen. Während dieser Zeit könnten demnach
Abschiebungshäftlinge in regulären Justizvollzugsanstalten
untergebracht werden. Abschiebungsgefangene und Strafgefangene sind
in diesem Fall aber in der Justizvollzugsanstalt getrennt voneinander
unterzubringen.
"Es geht nicht darum, Abschiebehäftlinge in die gleiche Zelle wie
Strafgefangene zu sperren, stellt Minister Caffier klar.
"Abschiebehaft ist auch immer nur vorübergehend, also für kurze Zeit.
Abschiebehaft und Strafhaft bleiben auch weiterhin zwei
unterschiedliche Dinge. Es geht lediglich darum, im Ausnahmefall in
derselben Liegenschaft einer Justizvollzugsanstalt auch
abzuschiebende Personen, für die ein Richter die Abschiebehaft
angeordnet hat, unterzubringen."
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Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
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Datum: 14.03.2019 - 11:35 Uhr
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