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Bundespolizei richtet im März erneut Verbotszonen ein - Keine Messer, in den Hauptbahnhöfen Dortmund, Essen, Mülheim/ Ruhr und Gelsenkirchen

ID: 2094718

(ots) -
Die Bundespolizei wird vom 22. - 24. März 2019 an den
Hauptbahnhöfen in Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim/Ruhr
eine Verbotszone zum Mitführen von Waffen sowie Messern, Hieb-, Stich
und Stoßwaffen einrichten.

Bereits 2018 hat die für Nordrhein-Westfalen zuständige
Bundespolizei an den Hauptbahnhöfen in Dortmund, Düsseldorf und Köln
eine so genannte Verbotszone eingerichtet.

Siehe auch:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3981226

und

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3985250

Grund hierfür war, dass bei Kontrollen durch Bundespolizisten
vermehrt Waffen und Messer aufgefunden worden sind. Oftmals wurden
diese bei der Begehung von Straftaten mitgeführt, in Einzelfällen
sogar eingesetzt.

Auch aktuell stellt die Bundespolizei für das Jahr 2018 eine
ähnliche Tendenz fest. An den Hauptbahnhöfen in Dortmund,
Gelsenkirchen, Essen und Mülheim/Ruhr wurden über 200 Sachverhalte
registriert, bei denen Waffen im herkömmlichen Sinne, aber auch
Messer, Hieb-, Stich und Stoßwaffen registriert wurden.

Mitgeführte Einhandmesser waren hier besonders auffällig. Diese
kompakten Messer, die sich mit einer Hand schnell öffnen lassen,
wurden durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überdurchschnittlich oft
sichergestellt.

Die Hauptbahnhöfe in Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und
Mülheim/Ruhr werden täglich von vielen hunderttausend Reisenden
genutzt und gelten in der Region als wichtige
Fernverkehrssystemhalte. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von
Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen,
gerade am Wochenende, immer wieder zu Konflikten.

Auch das auffällig aggressive Verhalten von Jugendlichen und
jungen Männern gegenüber Reisenden, Bahnmitarbeitern und




Bundespolizisten, wie zuletzt am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen, sind
Feststellungen, die ein Handeln der Bundespolizei erforderlich
machen.

Auf Grund der Vielzahl der oben beschriebenen Sachverhalte, hat
die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin ein Verbot des Mitführens
von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, sowie
Messern aller Art erlassen.

-Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 22. März 2019, 18:00
Uhr bis 23. März 2019, 06:00 Uhr sowie vom 23. März 2019, 18:00 Uhr
bis 24. März 2019, 06:00 Uhr. -Der Geltungsbereich umfasst im oben
genannten Zeitraum, den Gebäudekomplex des Dortmunder Hauptbahnhofs,
Gelsenkirchener HBF, Essener Hauptbahnhof und Mülheimer (Ruhr)
Hauptbahnhofs, inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die
U-Bahn-/Stadtbahnbereiche. -Die Allgemeinverfügung gilt für alle
Personen die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten
bzw. diesen betreten.

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als
PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden.

Verstöße gegen das Waffenverbot -können- mit einem Zwangsgeld in
Höhe von 100 Euro geahndet werden.

Die Bundespolizei wird ihre Maßnahmen mit Augenmaß durchführen.
Gegen Problemklientel werden wir jedoch entschlossen und mit aller
Konsequenz vorgehen.

Für Medienvertretern befindet sich an beiden Tagen ein mobiles
Presseteam vor Ort, das sie mobil unter den Rufnummern 0173-7150710
und 0171-3055131 erreichen können. Anfragen zu O-Tönen des
Einsatzleiters und weitergehende Informationen stellen Sie bitte
möglichst bis zum 21.März, 15:00 Uhr, an presse.do(at)polizei.bund.de

Die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei werden ebenfalls via
Twitter auf dem Account: bpol_nrw begleitet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall

Telefon: 0231 562247-130
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.03.2019 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL NRW
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Dortmund - Essen - Mülheim/ Ruhr - Gelsenkirchen



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