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Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT

ID: 2095052

(ots) -
Eine Softairwaffe ohne Kennzeichnung haben Zollbeamte in einem
Paket aus Japan entdeckt.

Ein 39-jähriger Mann aus dem Raum Fürstenfeldbruck wollte am
Montag seine im Internet erworbene Softairwaffe beim Münchner Zoll
abholen. Der Käufer hatte die Waffe über einen Online-Shop in Japan
bestellt. Er ahnte allerdings nicht, dass er damit gegen das
Waffengesetz verstoßen hatte. Die Unwissenheit des Käufers schützt
allerdings vor Strafe nicht: Auch in diesem Fall wurde durch die
Zöllner ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das
Waffengesetz eingeleitet.

"Beim Zollamt Garching-Hochbrück werden jährlich rund 55.000
Postsendungen aus Nicht-EU Ländern abgefertigt. Viele dieser
Sendungen können den Empfängern jedoch nicht übergeben werden, da
Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.", so Thomas Meister,
Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt München
übernommen.

Schule beendet -was dann? Tag der Ausbildung beim Münchner Zoll
Wer sich jedoch lieber persönlich u.a. über das Thema Artenschutz
beim Zoll informieren möchte, hat am 11.05.2019 die Chance dazu. An
diesem Tag wird ein Infotag in der Landsberger Str. stattfinden, zu
dem sich alle Interessierten unter presse.hza-muenchen(at)zoll.bund.de
anmelden können.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 15.03.2019 - 08:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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