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Aktion Radschlag: Haben Sie Ihr Fahrrad schon registriert?

ID: 2095133

(ots) -
Kreis Gütersloh (CK) - Lassen Sie Ihr Rad polizeilich in der
Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh registrieren! Zwecks
Zuordnung gestohlener Räder sollten Fahrradbesitzer insbesondere die
individuellen Rahmennummern notieren und der Polizei mittels
Fahrradpass übersenden. Diese Daten benötigt die Polizei, um einen
Fahndungserfolg zu erzielen. Nur über die Fahrradrahmennummer und
eine präzise Beschreibung ist es möglich, ein Rad dem richtigen
Besitzer zuzuordnen und einen Fahrraddiebstahl aufzuklären.

Die Kreispolizeibehörde Gütersloh hat diese Problematik schon seit
längerem erkannt und gibt Fahrradpässe heraus, mit deren Hilfe die
Fahrräder fahndungsgerecht beschrieben werden können.

Diesen Fahrradpass, der bei allen Polizeidienststellen und vielen
Fahrradfachgeschäften im Kreis Gütersloh erhältlich ist, gibt es in
einer neuen, modernen Form - dieser ist zusätzlich mit einem QR-Code
versehen, welcher zu einer Fahrradpass-App führt.

Wenn Sie ein Smartphone besitzen, ist die Registrierung Ihres
Fahrrades also ganz einfach geworden: Der QR-Code auf dem Fahrradpass
führt Sie zu der Fahrradpass-App, über die Sie Ihr Rad unkompliziert
online bei der Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh bei folgender
Email-Anschrift registrieren lassen können:
fahrrad.guetersloh(at)polizei.nrw.de

Den polizeilichen Fahrradpass als App finden Sie auch im App Store
oder Google Play Store.

Die Registrierung eines Fahrrades kann aber natürlich auch
weiterhin auf "konservative" Art und Weise erfolgen:

Füllen Sie den Fahrradpass einfach aus (bitte keine Fotos
mitschicken!), schicken Sie ihn per Post oder geben Sie ihn bei einer
Polizeidienststelle im Kreis ab. Die Registrierung ist kostenlos -
aber nur möglich für Fahrradbesitzer, die im Kreis Gütersloh leben!





Diese Daten werden dann durch die Polizei in die so genannte
Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh eingegeben. Rund um die Uhr
steht diese Datenbank den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur
Verfügung, wenn z.B. der Besitzer eines aufgefundenen Fahrrades
festgestellt werden soll oder wenn eine Person auf der Straße
überprüft wird, deren Fahrrad aus einem Diebstahl stammen könnte. So
wurden nicht wenige Diebstähle bereits zu einem Zeitpunkt geklärt,
als der Besitzer noch gar nicht wusste, dass ihm sein Fahrrad
entwendet worden war.

Haben Sie noch Fragen? Wir sind Ihnen gerne behilflich! Schreiben
Sie uns eine E-Mail fahrrad.guetersloh(at)polizei.nrw.de oder rufen Sie
uns an, Telefon 05241 869-0.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.03.2019 - 09:57 Uhr
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