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Drei Festnahmen am Flughafen Düsseldorf

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(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Einreisekontrollen
verschiedener Flüge wurden gestern durch die Bundespolizei mehrere
Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer
Geldstrafe von 1.235,25 Euro verurteilt, die sie alle bei der
Bundespolizei beglichen.

Bei der Einreisekontrolle aus Athen wurde ein 35-Jähriger
festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen
unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln bereits im Mai 2016 zu 25
Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der aus Griechenland kommende
Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 481,75 Euro aufbringen und
somit seine Weiterreise fortsetzen. Des Weiteren wurde ein
26-Jähriger bei seiner Einreise aus England festgestellt, weil die
Staatsanwaltschaft Duisburg den Mann zur Festnahme aufgrund
Erschleichen von Leistungen ausgeschrieben hatte. Der rumänische
Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 20 Tagen umgehen,
indem er die Geldstrafe in Höhe von 278,50 Euro bezahlte.

Bei der Einreisekontrolle aus der Türkei wurde eine 55-Jährige
festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen
unerlaubten Aufenthalts verurteilt wurde. Ihr mitreisender Ehemann
konnte die Freiheitsstrafe nicht abwenden, jedoch wurde die
Geldstrafe in Höhe von 475,- Euro durch einen Freund bei der
Bundespolizei beglichen. Das Ehepaar konnte seiner Weiterreise somit
fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
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Datum: 15.03.2019 - 11:39 Uhr
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