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Landespolizei erprobt Drohnen

ID: 2095378

(ots) - Anfang März diesen Jahres ist die Landespolizei in
einen Nutzungstest von so genannten unbemannten Luftfahrtsystemen
("Drohnen") eingestiegen. Dazu wurden zwei Drohnen beschafft, die als
Trainings- oder Einsatzgerät genutzt werden. Mit dem Test soll
geprüft werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen Drohnen als
polizeiliche Einsatzmittel genutzt werden können. Mögliche
Einsatzszenarien sind die Suche nach Vermissten oder Flüchtigen, die
Video-Dokumentation von Übungen sowie taktische Einsatzbegleitung und
die Lageerkundung zum Beispiel bei Unfällen, an weiträumigen Tatorten
oder bei Schadenslagen.

Die Landespolizei in Schleswig-Holstein verfügt bisher nicht über
eigene Luftfahrzeuge wie zum Beispiel Hubschrauber. Werden
Polizeihubschrauber benötigt, werden diese bei der Bundespolizei oder
benachbarten Landespolizeien angefordert. Neben dem bewährten Einsatz
dieser Polizeihubschrauber wird nun getestet, ob zusätzlich auch
Drohnen taktisch bei konkreten Einsatzanlässen genutzt werden können.
Die Testphase läuft zunächst bis zur Jahresmitte 2019. Danach wird
ein Zwischenfazit gezogen und das weitere Vorgehen auf Basis der dann
vorliegenden Erfahrungen geplant.

Für die Polizei sind Drohnen von Vorteil, da sich die Möglichkeit
ergibt, auch unübersichtliches Gelände schnell und umfassend zu
überprüfen. Damit können zum Beispiel vermisste oder flüchtige
Personen schneller aufgespürt werden. Der Einsatz von Drohnen kann
auch dem Schutz der eingesetzten Polizeikräfte dienen, um drohende
Gefahren aufzuspüren, bevor die Einsatzkräfte damit konfrontiert
sind.

Im Vorwege des Testverfahrens sind acht Polizeibeamtinnen und
-beamte als Luftfahrzeugfernführer (Drohnensteuerer) ausgebildet
worden. Zukünftig der Drohnensteuerer im Einsatz durch einen
Video-Operator unterstützt, der für die Bedienung der Kameratechnik




zuständig ist. Zu diesem Team stößt bei Bedarf noch ein "Spotter",
der für Luftraumbeobachtung und Kommunikation zuständig ist.

Zur eingesetzten Technik: Beide Drohnen sind in einer speziellen
Version für den behördlichen Einsatz beschafft worden, die für die
taktischen Anforderungen konfiguriert ist und eine Datenausleitung an
Externe technisch unterbindet. Zum einen wird eine ca. 1 kg schwere
Übungsdrohne verwendet, für den taktischen Einsatz ist eine größere
(ca. 4 kg schwere) Drohne vorgesehen. Beide Geräte können ca. 30
Minuten in der Luft eingesetzt werden und werden ausschließlich bei
konkreten Einsatzanlässen verwendet. Speziell für die Suche nach
Vermissten wurde auch eine Wärmebildkamera beschafft. Für die
Beschaffung sind rund 34.000 EUR aufgewendet worden.

Der Test wird sowohl vom Unabhängigen Landeszentrum für
Datenschutz, als auch von der Luftsicherheitsbehörde begleitet. Die
taktischen Einsätze der Drohne finden auf Grundlage des geltenden
Polizei- bzw. Strafprozessrechts statt. Bei Versammlungen ist der
Einsatz der Drohne grundsätzlich nicht zulässig.




Rückfragen bitte an:
Torge Stelck
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa(at)polizei.landsh.de

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Datum: 15.03.2019 - 12:14 Uhr
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