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Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Trier:

Festnahme im Fall der versuchten Tötung eines 35-jährigen Mannes in Osburg (Folgemitteilung zur PM des PP Trier vom 04.01.2019)

ID: 2095545

(ots) -
Im Zusammenhang mit dem versuchten Tötungsdelikt in Osburg, bei
dem in der Nacht auf den 12.08.2017 durch ein mit einem Rollladen
geschlossenes Fenster in ein Wohnhaus geschossen wurde, ist nach
intensiven Ermittlungen der Kriminaldirektion und der
Staatsanwaltschaft Trier am Dienstag, dem 12.03.2019, ein
Tatverdächtiger festgenommen worden.

Es handelt sich um einen 54-jährigen Mann aus der Nachbarschaft
des Beschuldigten, der bereits erheblich vorbestraft ist. Gegen ihn
besteht nach dem Ergebnis der bisher durchgeführten Ermittlungen der
dringende Tatverdacht, in der Nacht auf den 12.08.2017 aus kurzer
Distanz einen Schuss mit einer abgesägten Schrotflinte durch den
geschlossenen Rollladen des im Erdgeschoss gelegenen Fensters der
Wohnung des Geschädigten abgegeben zu haben.

Die Schrotladung durchschlug sowohl den Rollladen als auch die
Fensterscheibe und drang in die gegenüberliegende Wand ein. Der
Geschädigte, der sich zum Tatzeitpunkt schlafend auf der unmittelbar
unter dem Fenster stehenden Wohnzimmercouch befand, wurde nicht
getroffen.

Die Staatsanwaltschaft hält es aufgrund der bisherigen
Erkenntnisse jedoch für wahrscheinlich, dass der Schuss dem
35-Jährigen galt und der Beschuldigte bei Schussabgabe zumindest
billigend in Kauf nahm, den völlig arglosen Mann tödlich zu treffen.
Als Tatmotiv kommt nach vorläufiger Bewertung ein vorangegangener
Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten in Betracht.

Der Beschuldigte ist am Mittwoch, dem 13.03.2019, dem
Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt worden. Dieser
hat Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes
und des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe erlassen.

Mit dem Fall waren Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Trier im
Januar 2019 in der Sendung Aktenzeichen XY an die Öffentlichkeit




gegangen. Die Ermittlung des Tatverdächtigen geht zwar nicht
unmittelbar auf Hinweise aus der Sendung zurück, sondern auf andere
Erkenntnisse, die im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen
erlangt wurden. Gleichwohl war die Ausstrahlung des Falles in der
Sendung nach erster Bewertung für die weiteren Ermittlungen
hilfreich.

Einzelheiten können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen
nicht mitgeteilt werden. Von weiteren Anfragen hierzu bitte ich daher
abzusehen. Die Ermittlungen dauern an.

gez. (Fritzen ) Leitender Oberstaatsanwalt




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-1020
E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Datum: 15.03.2019 - 13:45 Uhr
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