Sprinter-Fahrer flüchtet nach Zusammenstoß - Zeuge merkt sich Kennzeichen
(ots) - Rheda-Wiedenbrück (JF) - Am Donnerstagmorgen
(14.03., 08.50 Uhr) befuhr ein bis dahin unbekannter Fahrer eines
Mercedes-Sprinters die Mönchstraße in Fahrtrichtung Bielefelder
Straße und touchierte einen geparkten Honda. Dessen Fahrerin hatte
zum Aussteigen gerade die Tür ein Stück weit geöffnet.
Ein aufmerksamer Zeuge, der sich auf der gegenüberliegenden
Straßenseite befand, hörte einen lauten Knall und merkte sich das
Kennzeichen des Mercedes-Sprinters.
Der unbekannte Sprinter-Fahrer fuhr zunächst langsamer,
beschleunigte dann aber und flüchtete vom Unfallort, ohne seinen
Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen und sich um den
entstandenen Schaden zu kümmern.
Ermittlungen führten zu einem 58-jährigen Mann aus Oelde, gegen
den ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Reul: "Ich danke den Spezialisten für ihre lebensgefährliche Tätigkeit"" alt=" Sprengmeister räumen 2.811 Bomben
Kampfmittelbeseitigungsdienste ziehen Bilanz für 2018.
Reul: "Ich danke den Spezialisten für ihre lebensgefährliche Tätigkeit"">
Datum: 15.03.2019 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2095602
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt:
Gütersloh
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Sprinter-Fahrer flüchtet nach Zusammenstoß - Zeuge merkt sich Kennzeichen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).