(362) Vier Tatverdächtige nach versuchtem Automatenaufbruch festgenommen
(ots) - Vier Tatverdächtige sollen am späten Samstagabend
(16.03.2019) versucht haben, einen Zigarettenautomaten im Stadtteil
Veilhof aufzubrechen. Drei junge Männer und eine Frau konnten nach
kurzer Flucht von der Polizei festgenommen werden.
Eine Anwohnerin verständigte gegen 23:15 Uhr die Polizei, nachdem
sie beobachtet hatte, wie aus den Reihen mehrerer Personen
augenscheinlich versucht wurde, einen Zigarettenautomaten in der
Siebmacherstraße aufzubrechen. Im Rahmen der Fahndung konnten die
insgesamt vier Tatverdächtigen (1 x 18 Jahre, 3 x 17 Jahre alt) nach
kurzer Flucht festgenommen werden.
Einer der 17-Jährigen versuchte auf seiner Flucht, über die
Motorhaube eines zivilen Streifenwagens zu springen und verletzte
sich dabei. Außerdem beschädigte er bei dem damit verbundenen Sturz
einen geparkten Pkw. Der Jugendliche konnte leicht verletzt
festgenommen werden. Bei einer weiteren Person der flüchtenden Gruppe
konnte im Rahmen der Festnahme ein Brecheisen gefunden werden.
Gegen die drei Männer und die Frau wurde ein entsprechendes
Ermittlungsverfahren wegen versuchten schweren Diebstahls
eingeleitet.
Michael Konrad
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.03.2019 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2096323
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Nürnberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (362) Vier Tatverdächtige nach versuchtem Automatenaufbruch festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).