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Strafvollstreckung und Untersuchungshaft - Bundespolizei Trier vollstreckt Haftbefehle

ID: 2096857

(ots) -
Am Freitagmittag wurde im Stadtgebiet Trier ein 18-jähriger Syrer
kontrolliert. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Trier wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz vor. Bei der Durchsuchung der Person wurde
zudem noch eine geringe Menge Haschisch aufgefunden. Nach Vorführung
beim Amtsgericht Trier und Beschlussfassung durch den Richter wurde
er in die JSA Wittlich verbracht. Ein erneutes Ermittlungsverfahren
wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde
eingeleitet.

Im Hauptbahnhof Trier wurde am Sonntagmorgen ein 42-jähriger Pole
festgenommen. Ermittlungen ergaben, dass er mit einem Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls gesucht wurde. Da er die
geforderte Geldstrafe von 800 Euro nicht zahlen konnte, verbüßt er
nun eine 80-tägige Haftstrafe in der JVA Trier. Ferner lagen gegen
ihn noch drei anhängige Ermittlungsverfahren wegen Raubes und
Urkundenfälschung vor.

Am Sonntagabend wurde im Grenzgebiet zu Belgien ein 49-jähriger
Belgier als Fahrer eines PKW kontrolliert. Aufgrund von
Urkundenfälschung lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Passau vor. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro konnte
er bezahlen und entging so einem 60-tägigen Gefängnisaufenthalt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 18.03.2019 - 12:01 Uhr
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