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Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben

ID: 2097008

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 8. März 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 28-jährigen irakischen Staatsangehörigen Mohammed Rafea Yaseen
Y., den 29-jährigen irakischen Staatsangehörigen Muqatil Ahmed Osman
A. und den 27-jährigen irakischen Staatsangehörigen Hasan Sabbar
Khazaal K.

erhoben.

Die drei Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich in den
Jahren 2014 und 2015 im Irak jeweils als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB).

Gegen Mohammed Rafea Yaseen Y. besteht darüber hinaus der
hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord und zu
Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, §§ 211, 27 StGB), des
mehrfachen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs.
1 Nr. 6 KrWaffKontrG) sowie der Nötigung (§ 240 StGB). Ferner ist er
angeklagt, als Jugendlicher im Zeitraum von 2006 bis 2008 als
Mitglied der Vereinigung "Islamischer Staat im Irak" - der
Vorgängerorganisation des "Islamischen Staates" - in insgesamt
dreizehn Fällen eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt und dadurch
jeweils Menschen aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch sowie mit
gemeingefährlichen Mitteln getötet zu haben (§§ 211, 308 Abs. 1 und
Abs. 3 StGB).

Muqatil Ahmed Osman A. und Hasan Sabbar Khazaal K. werden zudem
jeweils mehrere Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a
Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) sowie letzterem zusätzlich ein Verstoß
gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 WaffG) zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

1.Mohammed Rafea Yaseen Y. beteiligte sich in den Jahren 2006 bis
2008 in seinem Heimatort Al-Rutba (Irak) als Mitglied an der




Terrororganisation "Islamischer Staat im Irak". Während dieses
Zeitraums stellte er zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung
Sprengvorrichtungen her und verübte in insgesamt dreizehn Fällen
Anschläge in der Umgebung von Al-Rutba. Bei jedem dieser dreizehn
Sprengstoffanschläge gab es Tote und Verletzte. Hierbei handelte es
sich um Angehörige der US-Streitkräfte, der irakischen Armee und der
örtlichen Polizei sowie um Zivilisten, die sich zufällig am
Anschlagsort aufhielten.

2.Alle drei Angeschuldigten schlossen sich im Jahr 2014 dem
"Islamischen Staat" als Mitglieder an. Dort nahmen sie verschiedene
Aufgaben wahr.

Mohammed Rafea Yaseen Y. erhielt ein Sturmgewehr des Typs
Kalaschnikow und versah hiermit bewaffnet in Al-Rutba Sicherungs- und
Wachdienste. In zwei Fällen sicherte er Hinrichtungen auf dem
Dorfplatz ab, bei denen Mitglieder der Terrororganisation Kinder,
Frauen und Männer ermordeten. Weiterhin brachte er einen Bewohner von
Al-Rutba gewaltsam zum Gebet in die örtliche Moschee.

Muqatil Ahmed Osman A. absolvierte eine militärische Ausbildung.
Im Anschluss daran nahm der Angeschuldigte, jeweils ausgerüstet mit
einem Sturmgewehr des Typs "Kalaschnikow", aufseiten des "Islamischen
Staates" an Kampfhandlungen teil und versah Wachdienste.

Hasan Sabbar Khazaal K. stellte für den "Islamischen Staat"
Propagandamaterial her und verbreitete dieses. Insbesondere filmte er
Hinrichtungen, Bestrafungsaktionen und Einsätze der
Terrororganisation und bereitete die Videos auf. Anschließend zwangen
Mitglieder des "IS" die Bevölkerung von Al-Rutba, sich diese Videos
auf dem Markplatz anzuschauen. Ferner nahm er in mindestens zwei
Fällen für die terroristische Vereinigung an Kampfhandlungen teil. Er
war hierbei jeweils mit einem Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow
bewaffnet. Zudem trug er nach dem Anschluss an den "IS" in einem Fall
eine Pistole bei sich.

Mitte 2015 kehrten die Angeschuldigten dem "Islamischen Staat" den
Rücken und verließen den Irak. Kurze Zeit später reisten sie in das
Bundesgebiet ein.

Die Angeschuldigten wurden am 6. Juni 2018 festgenommen und
befinden sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr.
27 vom 7. Juni 2018). Die Ermittlungen gegen den ebenfalls am 6. Juni
2018 festgenommenen Jamal Amer Jawad A.-A. wurden am 14. Dezember
2018 mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt. Bereits am 14. August 2018 war der gegen ihn bestehende
Haftbefehl aufgehoben worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 46 vom 15.
August 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
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Datum: 18.03.2019 - 13:20 Uhr
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