190318 - 298 Frankfurt-Bahnhofsgebiet: Gleich zweimal mit Drogen erwischt
(ots) - (hs) Am Sonntag, den 17. März 2019, ließ sich
ein Drogendealer kurz hintereinander mit Drogen erwischen. Beim
anschließenden Fluchtversuch wurde ein Polizeibeamter verletzt.
Am Sonntag führte die Polizei Frankfurt Maßnahmen zur Bekämpfung
der Betäubungsmittelkriminalität durch. Hierzu kontrollierten die
Beamten gegen 17:30 Uhr einen 27- Jährigen in der Düsseldorfer
Straße. In seinem Besitz befanden sich drei Verkaufsportionen
Marihuana. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf
freien Fuß gesetzt.
Anschließend ging der 27-jährige wieder in die Düsseldorfer Straße
zurück. Fünf Minuten später stellten Beamten fest, wie er Marihuana
verkaufte. Als sie ihn daraufhin festnehmen wollten, versuchte er zu
flüchten. Dies konnten die Beamten verhindern, jedoch zog sich ein
Polizist hierbei eine Handverletzung zu.
Die Frankfurter Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachts
des Besitzes und des illegalen Handels mit Marihuana, sowie dem
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Täter kam in die Haftzelle
des Polizeipräsidiums und wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.03.2019 - 16:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2097300
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-F
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 190318 - 298 Frankfurt-Bahnhofsgebiet: Gleich zweimal mit Drogen erwischt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).