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Gronau -Überladen und nicht verkehrssicher

ID: 2097816

(ots) -
Auch die Kontrolle von land- und forstwirtschaftlich genutzten
Fahrzeugen gehört zu den besonderen Aufgaben des Verkehrsdienstes
(VD) der Kreispolizeibehörde Borken. Dass beim Betrieb dieser
Fahrzeuge mitunter auch Mängel festzustellen sind, die die
Verkehrssicherheit erheblich gefährden, zeigte sich bei einer
Kontrolle der VD-Gruppe Nord.

Ein 48-jähriger Fahrer war mit einem Gespann aus Zugmaschine und
Anhänger in Gronau-Epe unterwegs. Nachdem der Fahrtrichtungsanzeiger
des Anhängers beim Abbiegen seitenverkehrt zum Zugfahrzeug blinkte
und die Vorderachse des Treckers zeitweise den Bodenkontakt verlor,
überprüften die Beamten Fahrzeug und Fahrer. Dabei stellte sich
heraus, dass durch eine deutlich überhöhte Zuladung des mit Mist
gefüllten Anhängers die Stützlast beim Trecker so weit überschritten
wurde, dass er über die Vorderachse kaum noch gelenkt werden konnte.

Doch damit nicht genug: Das errechnete Gewicht der Ladung ergab
eine Überschreitung von mehr als 100 Prozent. Da sie deutlich über
die Bordwand hinausragte, war sie auch nicht verkehrssicher verstaut.
Bei der Überprüfung der Anhängevorrichtungen stellte sich heraus,
dass sie nicht kompatibel war - die Spaltgrenze war überschritten.
Dadurch waren Trecker und Anhänger nicht vorschriftsmäßig verbunden.

Zusätzlich fiel den Beamten noch auf, dass die Auflaufbremse des
Anhängers durch einen mechanischen Eingriff in Gestalt einer
aufgesteckten Schraube außer Betrieb gesetzt worden war. Dies hatte
zur Folge, dass das Gespann, das Zugfahrzeug mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von sieben Tonnen mit dem Anhänger mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von 6,4 Tonnen - mit Überladung nun circa 13 Tonnen -
nur noch über die Bremse des Treckers kontrolliert werden sollte.
Darüber hinaus waren an dem an sich zulassungsfreien Anhänger weder




ein 25 km/h-Schild noch ein vorgeschriebenes Wiederholungskennzeichen
angebracht.

Das verkehrsunsichere Gespann wurde aus dem Verkehr gezogen und
auf einer Ackerfläche abgestellt. Die Beamten untersagten die
Weiterfahrt. Der verantwortliche Fahrzeugführer hat nun mit einigen
Konsequenzen zu rechnen - allein die Überladung schlägt mit einem
Bußgeld von circa 425 Euro zu Buche.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.03.2019 - 12:52 Uhr
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