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Serbe und Ungar hinter Gittern, Deutscher bezahlt hohe Geldstrafe / Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

ID: 2098169

(ots) -
Am Montag (18. März) und Dienstag (19. März) hat die Bundespolizei
Freilassing drei gesuchte Männer verhaftet. Gegen einen serbischen
Staatsangehörigen lagen gleich zwei Haftbefehle vor. Er sitzt
mittlerweile im Gefängnis. Ähnlich ging es am Dienstag (19. März)
einem Ungarn, der wegen schweren Bandendiebstahls für längere Zeit
hinter Gitter muss. Ein Deutscher hingegen konnte einem
Gefängnisaufenthalt durch Zahlung einer Geldstrafe im vierstelligen
Bereich entgehen.

Am Montagabend kontrollierten Bundespolizisten in einem Reisebus
einen 38-jährigen Serben. Bei der Überprüfung seiner Personalien
schlug der Polizeicomputer Alarm. Das Amtsgericht München hatte gegen
den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz einen
Sicherungs- und wegen Drogenhandels einen Untersuchungshaftbefehl
erlassen. Er soll Ende des Jahres 2017 rund fünf Kilogramm Marihuana
veräußert und dabei einen Gewinn in nicht bekannter Höhe erzielt
haben. Da der Aufenthaltsort des serbischen Staatsangehörigen nicht
bekannt war, veranlasste das Amtsgericht München einen europaweiten
Haftbefehl mit dem Ziel der Auslieferung nach Deutschland. Nun ging
der mutmaßliche Rauschgifthändler den Freilassinger Bundespolizisten
ins Netz. Sie nahmen den Mann fest und brachten ihn am Dienstag (19.
März) zuständigkeitshalber nach München, wo er einem Richter
vorgeführt wird.

In der Nacht auf Dienstag folgte der nächste Fahndungstreffer der
Bundespolizisten. Gegen vier Uhr nachts haben die Beamten an der
Grenzkontrollstelle Schwarzbach einen Wagen mit deutscher Zulassung
angehalten. Bei der Überprüfung des 47 Jahre alten deutschen Fahrers
fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen ihn ebenfalls ein
Haftbefehl vorlag. Ende vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht
München den Deutschen wegen einer begangenen




Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.625 Euro
verurteilt. Bei Nichtzahlung drohte dem Man ein 25-tägiger Aufenthalt
im Gefängnis. Da der 47-Jährige das Geld vorerst nicht aufbringen
konnte, verhafteten ihn die Bundespolizisten und brachten ihn zur
Inspektion nach Freilassing.

Im Laufe des Tages erschien eine Angestellte des Festgenommenen
auf der Dienststelle der Bundespolizei und bezahlte die Geldstrafe
für ihren Chef. Der Mann konnte im Anschluss an die polizeilichen
Maßnahmen seine Reise fortsetzen.

Anders verlief die Situation bei einem 35-jährigen Ungarn, den die
Bundespolizei ebenfalls am Dienstag (19. März) an der Kontrollstelle
auf der BAB 8 festnahm. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Landshut vor. Das Landgericht Landshut hatte den
ungarischen Staatsangehörigen im Jahr 2007 wegen schweren
Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Im Februar 2009 wurde der Mann in sein Heimatland abgeschoben. Die
Restfreiheitsstrafe von 642 Tagen Gefängnis muss er nun, da er wieder
nach Deutschland einreisen wollte, verbüßen. Die Möglichkeit durch
die Zahlung einer Geldstrafe einem längeren Gefängnisaufenthalt zu
entgehen, bot sich dem Verurteilten nicht. Er sitzt nun für circa ein
Jahr und neun Monate in einem deutschen Gefängnis seine Strafe ab.




Rückfragen bitte an:

Martin Zartner
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Öffentlichkeitsarbeit
Westendstraße 9 | 83395 Freilassing

Telefon: 08654 7706 - 105 | Fax: -199
E-Mail: martin.zartner(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.freilassing.controlling-OeA(at)polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de

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Datum: 20.03.2019 - 08:12 Uhr
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