Bocholt - Zettel hinterlassen reicht nicht
(ots) - Wegen Fahrerflucht verantworten muss sich eine
Autofahrerin nach einem Unfall in Bocholt - es reichte nicht, dass
sie im Anschluss an das Geschehen nach eigenen Angaben etwa zehn
Minuten an der Unfallstelle wartete und danach wegfuhr, nachdem sie
einen Zettel mit ihrer Telefonnummer hinter den Scheibenwischer
geklemmt hatte. Zu dem Schaden in Höhe von circa 1.000 Euro war es am
Dienstag gegen 16.00 Uhr beim Einparken am Berliner Platz gekommen.
Polizeibeamte konnten im Nachgang Kontakt zu der 55-Jährigen
aufnehmen. Sie klärten die Frau darüber auf, dass sie sich nach dem
Unfall unverzüglich die Polizei hätte informieren müssen.
Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne zulässigen Grund vom Unfallort
entfernt, begeht Fahrerflucht. Ist wie in diesem Fall der Halter des
beschädigten Wagens nicht vor Ort, sollte der Verursacher direkt die
Polizei verständigen. Wer kein Handy dabei hat, muss eine angemessene
Zeit am Unfallort warten. Der erste Weg danach sollte zur nächsten
Polizeidienststelle führen! Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt -
die rechtlichen Folgen können erheblich sein. Denn das Gesetz wertet
Fahrerflucht als Straftat. Zu den juristischen Konsequenzen kommt
unter Umständen auch noch schnell Ärger mit dem eigenen
Kfz-Versicherer hinzu. Das muss nicht sein: Verständigen Sie im Fall
des Falles lieber ohne zu Zögern die Polizei. Ein Rempler auf dem
Parkplatz ist schnell passiert, der Schaden bei richtigem Verhalten
aber für alle Beteiligten auch schnell wieder aus der Welt geschafft.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/
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Datum: 20.03.2019 - 12:45 Uhr
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