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Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Unfallflucht - Richtiges Verhalten nach Verkehrsunfall

ID: 2098678

(ots) - Kurz unaufmerksam
und schon ist es passiert: Gerade beim Ein- und Ausparken auf engen
Parkplätzen kommt es häufig zu Verkehrsunfällen. Meist ist der
Schaden am Auto nur gering, aber was, wenn der Fahrer des
beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort ist? Was viele nicht wissen: Mit
einem Zettel an der Windschutzscheibe ist es nicht getan, was eine
Fahranfängerin in Mannheim am eigenen Leib erfahren musste.

Die 18-Jährige war nach bestandener Führerscheinprüfung zum ersten
Mal alleine mit dem Auto auf dem Weg zur Schule. Dort angekommen,
streifte sie beim Einparken ein nebenstehendes Fahrzeug. Die
Besitzerin des beschädigten Wagens war nicht vor Ort. Überfordert mit
der Situation rief die junge Frau bei einem Verwandten an, von dem
ihr geraten wurde, ein Zettel mit der Telefonnummer am Fahrzeug zu
hinterlassen. Dies tat sie auch und verließ im Anschluss den
Unfallort. Die Besitzerin des beschädigten Fahrzeugs informierte
später die Polizei über den Vorfall.

Das Ergebnis: Gegen die 18-Jährige wird jetzt ermittelt, da sie
ihren Pflichten als Unfallverursacherin nicht genüge getan und sich
somit der Unfallflucht strafbar gemacht hat. Wer sich unerlaubt von
Unfallort entfernt muss laut Gesetzgeber neben drei Punkten in
Flensburg mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Entzug
der Fahrerlaubnis kann damit einhergehen.

Doch wie verhält man sich in so einem Fall richtig? Unabhängig von
der Höhe des Schadens ist man als Unfallverursacher dazu
verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Besitzer des beschädigten
PKW's zu warten. Die genaue Wartezeit ist vom Gesetzgeber nicht genau
definiert worden, eine Zeit von 30 Minuten gilt aber allgemein als
zumutbar. Taucht der Fahrzeugbesitzer in dieser Zeit nicht auf, darf
man den Unfallort jedoch trotzdem nicht einfach verlassen, sondern




muss spätestens jetzt die Polizei informieren. Der Unfall wird dann
aufgenommen und es wird Sorge dafür getragen, dass der Besitzer des
beschädigten Fahrzeugs informiert wird und die benötigten Daten
ausgetauscht werden.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Yasmin Steinhauser
Telefon: 0621 174-1115
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.03.2019 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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