Polizei stoppt privateÜbungsfahrten ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Der öffentliche Verkehrsraum ist kein
privater Übungsplatz für Fahrschüler: Solche Übungsfahrten sind auf
einem Parkplatz an der Nahverkehrsanlage an der
Kurt-Schumacher-Straße in den vergangen Wochen mehrfach von der
Polizei gestoppt worden. So kontrollierten die Beamten am 19.03.2019
gegen 19 Uhr einen 18-jährigen Gelsenkirchener auf einem
Leichtkraftrad. Der 18-Jährige hatte das Fahren im Beisein seines
Vaters geübt, war jedoch nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis. Nicht nur gegen den jungen Mann leiteten die
Polizisten ein Strafverfahren ein, sondern auch gegen den 49-jährigen
Vater. Denn nicht nur der Fahrer macht sich strafbar, wenn er ein
Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis fährt. Auch gegen den Fahrzeughalter
wird ein Strafverfahren eingeleitet, wenn er sein Fahrzeug jemandem
überlässt, der über keine Fahrerlaubnis verfügt.
Eine 28-jährige Frau aus Gelsenkirchen ist am Donnerstag,
21.02.2019, gegen 18 Uhr an der Nahverkehrsanlage beim Fahren ohne
Fahrerlaubnis erwischt worden. Gegen sie, ihren Beifahrer und den
Halter des Fahrzeuges wurden Anzeigen gefertigt. So muss auch ein
Beifahrer mit einer Anzeige rechnen, selbst wenn er nicht Halter ist,
aber das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnet oder zulässt. Ein
Strafverfahren ist auch gegen eine 37-jährige Autofahrerin aus
Gelsenkirchen und ihren 44-jährigen Beifahrer eingeleitet worden, der
Halter des Fahrzeuges ist. Die beiden waren bereits am Donnerstag,
14.02.2019, bei einer Polizeikontrolle gegen 18 Uhr aufgefallen. Wir
betonen deshalb nochmal: Fahrübungen ohne Fahrerlaubnis sind im
öffentlichen Raum nur im Fahrschulauto und nur mit Fahrlehrer
erlaubt!
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Merle Mokwa
Telefon: 0209/365-2011
E-Mail: merle.mokwa(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 20.03.2019 - 15:28 Uhr
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