Auto konnte nicht mehr richtig lenken: Polizei stoppt BMW - Heiligenhaus - 1903123
(ots) -
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle hat die Kreispolizei
am Mittwochabend (20. März 2019) einen 5er-BMW aus dem Verkehr
gezogen. Das Fahrzeug war technisch derart modifiziert, dass es nicht
mehr verkehrssicher war.
Gegen 12 Uhr fiel Spezialisten des Mettmanner Verkehrsdienstes ein
BMW-Kombi der 5er-Reihe auf, der in Heiligenhaus über die Höseler
Straße in Richtung Innenstadt fuhr. Schon auf den ersten Blick
stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug augenscheinlich deutlich
tiefergelegt wurde. Die Beamten stoppten den Wagen und begannen mit
der Kontrolle des 26-jährigen Fahrers sowie des BMW.
Dabei wurde schnell deutlich, dass das Fahrzeug durch den Einbau
von speziellen Fahrwerksfedern deutlich tiefer gelegt worden war.
Außerdem waren Sonderleichtmetallräder mit Distanzscheiben verbaut.
Für diese Kombination konnte der Fahrzeugführer zwar eine
Änderungsabnahme der örtlichen Prüforganisation nachweisen, jedoch
stellten die Beamten aufgrund von Schleifspuren an der
Kotflügelinnenkante fest, dass die nötige Freigängigkeit der Räder
der Vorderachse nicht gegeben sein konnte. Das bedeutete, dass der
Fahrer nicht mehr in der Lage war, die Räder beim Lenken voll
einzuschlagen, was je nach Verkehrssituation zu erheblichen
Unfallfolgen hätte führen können.
Aufgrund des Verdachts, wegen dieses Umstands könne die
Betriebserlaubnis des BMW erloschen sein, führten sie das Fahrzeug
einem Gutachter einer örtlichen Prüforganisation vor. Dabei wurden
nicht nur die Mängel an der Vorderachse durch das zu tief liegende
Auto bestätigt, sondern auch noch weitere Mängel entdeckt: so waren
unter anderem der Katalysator und Rußpartikelfilter ausgebaut und
durch ein Rohr in der Abgasführung ersetzt worden. Daraufhin wurde
die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs über die Straßenverkehrsbehörde
Mettmann veranlasst.
Die Konsequenzen für den uneinsichtigen Fahrzeughalter aus
Heiligenhaus: Auf ihn wartet nun ein Punkt in Flensburg sowie ein
Bußgeld. Zudem wird die Führerscheinstelle des Kreises Mettmann nun
die Eignung 26-Jährigen prüfen, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu
führen.
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Datum: 21.03.2019 - 09:20 Uhr
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