Internetbetrug: Wenn bezahlte Ware nicht geliefert wird
(ots) - Internetbetrug hat
Konjunktur - diese Erfahrung musste ein 34-Jähriger aus der
Verbandsgemeinde machen. Der Mann bestellte bereits im Dezember
vergangenen Jahres über eine Onlineverkaufsplattform zwei Funktaster.
Den Kaufbetrag, 45 Euro, überwies er an den vermeintlichen Verkäufer.
Nachdem der 34-Jährige die Schalter bis heute nicht erhalten hat,
erstattete er am Mittwoch Strafanzeige. Jetzt ermittelt die Polizei.
Unsere Tipps, wie Sie sich beim Online-Shopping besser vor
Kriminellen schützen können:
Schnäppchen im Internet sind verlockend, doch manches Angebot ist
zu gut, um wahr zu sein. Deswegen sollten Käufer bei allzu
großzügigen Angeboten ein gesundes Misstrauen an den Tag legen.
Informieren Sie sich als Privatperson so gut es geht über Ihre
Geschäftspartner. Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei
denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen. Häufig wird die
Zahlung per Vorkasse oder mit Kreditkarte verlangt. Vermeiden Sie
solche Zahlungen bei Ihnen unbekannten Shops und bevorzugen Sie
Plattformen, auf denen Sie per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug
bezahlen können. Bei Internet-Auktionen sollten Sie zumindest bei
größeren Summen einen vertrauenswürdigen Treuhandservice und
keinesfalls einen Bargeld-Transferservice nutzen. Nutzen Sie in jedem
Fall die Möglichkeiten sicherer Zahlungs- und Kommunikationssysteme.
Weitere Tipps und Informationen zum sicheren Onlinehandel finden Sie
unter www.polizei-beratung.de |erf
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.03.2019 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2099122
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPWP
Stadt:
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Internetbetrug: Wenn bezahlte Ware nicht geliefert wird"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).