(212/2019) Polizei Hann. Münden beendet zwei Fahrten unter Drogeneinfluss
(ots) - Hann. Münden, Lange Straße und Veckerhäger
Straße in der Nacht zu Mittwoch, 20. März 2019
HANN. MÜNDEN (mb) - Polizeibeamte des Polizeikommissariats Hann.
Münden haben in der Nacht zu Mittwoch (20.03.19) zwei Fahrzeugführer,
welche vermutlich unter dem Einfluss von Drogen am Steuer saßen, aus
dem Verkehr gezogen.
Die 19 und 26 Jahre alten Männer gingen den Beamten jeweils im
Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ins Netz. Während der
Überprüfungen in der Langen Straße bzw. Veckerhäger Straße fielen den
Beamten bei beiden Autofahrern gerötete und wässrige Augen auf. Vor
Ort freiwillig durchgeführte Tests bestätigten den Verdacht der
Polizisten. Sie wurden daraufhin mit zum Klinikum Hann. Münden
genommen. Hier mussten die jungen Männer eine Blutentnahme über sich
ergehen lassen und die Weiterfahrt wurde ihnen vorerst untersagt.
Auf die beiden Mündener kommen nun
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines
Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel nach § 24 a
Straßenverkehrsgesetz zu.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Michaela Burchardt
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551 / 491-2032
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Göttingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.03.2019 - 11:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2099147
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GÖ
Stadt:
Göttingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (212/2019) Polizei Hann. Münden beendet zwei Fahrten unter Drogeneinfluss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).