Unfallflucht: Wieder geparktes Auto gestreift
(ots) - Eines vorweg: "Ein Unfallbeteiligter, der
sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt,
bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten
die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner
Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an
dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen
angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die
Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", exakt so steht es im ersten
Absatz des Paragraphen 142 Strafgesetzbuch. Unfallflucht, oder auch
Fahrerflucht genannt, ist also eine Straftat! Eine Tat, die
eigentlich nicht sein muss, sollte doch jeder eine
Haftpflichtversicherung für sein Auto abgeschlossen haben, die im
Fall der Fälle die Schadensregulierung übernimmt. Eine Hochstufung
der Versicherung dürfte jedenfalls günstiger sein, als eine Geld-
oder Freiheitsstrafe wegen Fahrerflucht. Die Rechnung geht also nicht
auf. Regelmäßig ermittelt die Polizei nach einer Unfallflucht und
nicht selten kommt sie dem Unfallverursacher auf die Spur.
Mit einem Ermittlungsverfahren muss jetzt auch der Verursacher
eines Unfalls am Mittwoch im Kaiserbergring rechnen. Der unbekannte
Fahrzeugführer streifte beim Vorbeifahren mit seinem Wagen ein
geparktes Auto. An dem Opel Corsa wurde ein Außenspiegel beschädigt.
Der Unfallverursacher fuhr machte sich auf und davon. Zeugen, die
Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer
0631 369 2150 mit der Polizei Kaiserslautern in Verbindung zu setzen.
|erf
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Datum: 21.03.2019 - 11:56 Uhr
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