Aufenthalt außerhalb der räumlichen Beschränkung
(ots) - Beamte der Bundespolizei kontrollierten am
Mittwochabend einen 34-jährigen Algerier am Busbahnhof Karlsruhe. Der
Mann legte zum Nachweis seiner Identität eine Aufenthaltsgestattung
vor. Aus dem Dokument ging hervor, dass sich der Mann lediglich im
Ostalbkreis aufhalten darf. Eine Ausnahmegenehmigung, welche den
Aufenthalt auch außerhalb des vorgegebenen Bereichs ermöglicht,
konnte der Mann nicht vorlegen. Er wurde angewiesen, unmittelbar
zurück in den zugewiesenen Bereich zu reisen.
Der Verstoß gegen die räumliche Beschränkung stellt eine
Ordnungswidrigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz dar. Diese wurde durch
die Beamten beanzeigt. Zeitgleich wurde die für den Mann zuständige
Ausländerbehörde unterrichtet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.03.2019 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2099295
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Aufenthalt außerhalb der räumlichen Beschränkung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).