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Lebensgefährliche Müllentsorgung in den Gleisen

ID: 2099574

(ots) - Bahnstrecke Hude-Nordenham; Bislang unbekannt
gebliebene Personen haben in den letzten Wochen immer wieder Müll im
Elsflether Stadtgebiet unweit des Bahnübergangs Peterstraße in den
Gleisanlagen entsorgt. Immer wieder wurden diverse
Lebensmittelreste/Haus- und Biomüll meist in den sogenannten "Gelben
Säcken" in die Gleise gelegt. Der Müll wird dabei direkt in die
Hauptgleise der Bahnstrecke Hude - Nordenham, Streckenabschnitt
Elsfleth-Brake, gelegt. Insbesondere auch die dort verkehrenden Züge
der NordWestBahn fuhren dabei immer wieder über den Müll. Beamte der
Bundespolizei und auch Mitarbeiter der Stadt Elsfleth hatten im
dortigen Bereich in diesem Jahr bereits mehrere Male Müll in den
Gleisen festgestellt. Aus dem Jahr 2018 sind der Bundespolizei jetzt
allein 7 Fälle der unbefugten Müllentsorgung in diesem
Streckenabschnitt bekannt geworden. Einige Anwohner zeigten sich sehr
besorgt über die festgestellten "Negativbeispiele". Die Bundespolizei
weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren
in und an den Bahnanlagen hin. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen
nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer
besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert werden. Ganz
besonders Erwachsene sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
Sie sollten Vorbild sein und Kinder nicht zu solchen extrem
selbstgefährdenden Handlungen animieren. Kommt es durch das Betreten
der Gleisanlagen oder dem Bereiten von Hindernissen zu einer
Beeinträchtigung des Zugverkehrs, muss der Verursacher sogar mit
einer Strafanzeige rechnen. Die Bundespolizei wird anlassbezogen
weiterhin Überwachungsmaßnahmen durchführen. Sachdienliche Hinweise
bitte die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 - 218 38 0.

Hinweis des Landkreises Wesermarsch, vertreten durch den
Pressesprecher Martin Bolte: Kann kein Verursacher im Hinblick auf




den illegal abgelegten Müll ermittelt werden, bleiben die jeweilige
Stadt oder Gemeinde und somit der Steuerzahler auf den Kosten für die
Entsorgung der Gegenstände sitzen. Nicht selten kann jedoch eine
Täterschaft aus den abgelegten Gegenständen, den Örtlichkeiten oder
infolge von Zeugenaussagen ermittelt werden. "Für ermittelte Täter
wird es teuer", so der Landkreis Wesermarsch. Zu den Kosten der
Entsorgung, die direkt oder über die Städte und Gemeinden anfallen
und in Rechnung gestellt werden, kommt in jedem Fall noch ein
Bußgeld, welches je nach Menge und Abfallart bis zu 25.000 Euro
betragen kann. Je nach Gefährdungsart kann es sich hierbei auch um
einen Straftatbestand handeln, z. B. bei gefährlichen Abfällen wie
asbesthaltigem Müll, teerölhaltigen Hölzern oder wenn durch den
Abfall das Grundwasser und/oder ein Gewässer verunreinigt wird.




Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Daniel Hunfeld
Telefon: 05924 7892 111
E-Mail: Daniel.Hunfeld(at)Polizei.Bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 21.03.2019 - 15:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

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