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"Richtig trifft Falsch" oder "Ein Ausflug zum TÜV"

ID: 2099676

(ots) -
Zwei Verkehrsteilnehmer hatten am Montag dasselbe Ansinnen: Sich
eine TÜV-Plakette in Plettenberg-Teindeln zu besorgen. Jedoch gingen
sie unterschiedlich an den Sachverhalt heran. Kern ihres Problems:
Ich benötige eine neue Hauptuntersuchung, um mein abgemeldetes Auto
zulassen zu können.

Richtig: Ich nehme einen Anhänger. Darauf packe ich meinen 5er
BMW. Alternativ beachte ich die Vorgaben der
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Falsch: Ich fahre mit meinem
nicht zugelassen VW Lupo ohne Kennzeichen und ohne Versicherung zum
TÜV.

So traf sich "Richtig" und "Falsch" also am Montag beim TÜV.
"Falsch" äußerte, dass ihm die Fahrt irgendwie eh nicht so geheuer
war. "Richtig" freut sich, weil er vorschriftsmäßig gehandelt hatte.

Alternativ zum Aufladen des nicht zugelassenen Autos auf einen
Anhänger besteht noch eine weitere Möglichkeit. Der §10 Abs. 4 FZV
regelt, welche Vorgaben bestehen, die für Fahrten mit nicht
zugelassenen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum möglich
sind:

1. Es muss eine Versicherungsbestätigung vorhanden sein. Auf
dieser muss vermerkt sein, dass auch Fahrten gem. § 10 FZV
abgedeckt sind. Ohne diesen gesonderten Vermerk ist keine Fahrt
möglich.
2. Bei der Zulassungsbehörde muss ein Kennzeichen vorab zugeteilt
werden. Erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und
es dürfen Fahrten ausgeführt werden. Dieses Kennzeichen muss
geprägt werden und muss an das Fahrzeug angebracht werden (ja,
ungestempelt ist dann möglich).
3. Das evtl. alte und entwertete Kennzeichen darf nicht benutzt
werden, da dieses durch die Zulassungsstelle zwischenzeitlich
wieder vergeben sein kann.
4. Sind o.g. Vorgaben erfüllt, dürfen alle Fahrten, die im
Zusammenhang mit der Zulassung stehen (auf direktem Wege zur




Werkstatt; aber keine Ersatzteilbeschaffung in München o.ä. /
Hauptuntersuchung / Zulassungsstelle) unternommen werden.

Die Folgen für "Falsch": u.a. Strafanzeige wegen Fahren ohne
Pflichtversicherung. Wermutstropfen für "Richtig": Die Anhängelast
war um 17% überschritten und der BMW war unzureichend auf dem
Anhänger gesichert.




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Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder 1221
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
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Datum: 22.03.2019 - 06:15 Uhr
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