190324-4- pdnms Drei Blutproben bei Verkehrskontrolle im Sonnenschein
(ots) - Neumünster. Am Sonntagvormittag (24.03.19) bei
Sonnenschein entschieden sich Beamte des 1. Polizeireviers Neumünster
zu einer Standkontrolle vor der eigenen Dienststelle. Während der nur
zweistündigen Kontrolle (10 Uhr bis 12 Uhr) wurden 72 Fahrzeuge
kontrolliert. Es wurden insgesamt drei Blutproben entnommen. Bei zwei
Autofahrern besteht der Verdacht, dass sie unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln gefahren sind. Sie erwartet bei einem positiven
Blutprobenergebnis ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (mit Fahrverbot
und Bußgeld). Ein Mofafahrer verschätze sich fatalerweise beim
Restalkohol vom Vorabend. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von
1,43 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe
entnommen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde
eingeleitet. Außerdem hatte ein Autofahrer seinen Gurt nicht
angelegt, ihn erwartet ein Verwarngeld. Zudem führten sieben
Autofahrer ihren Führerschein nicht mit und erhielten einen
Kontrollbericht. Die Beamten drückten hier ein Auge zu und verwarnten
die Autofahrer nur mündlich. Andernfalls wäre ein Verwarngeld von 10
Euro fällig gewesen.
Finja Böttke
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle
Telefon: 04321-945 2222
Original-Content von: Polizeidirektion Neumünster, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.03.2019 - 13:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2101134
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NMS
Stadt:
Neumünster
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 190324-4- pdnms Drei Blutproben bei Verkehrskontrolle im Sonnenschein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Neum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).