Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Wohnungseinbrüche am Wochenende
(ots) - Insgesamt wurden bislang vier vollendete
Wohnungseinbrüche bei der Polizei gemeldet, die sich seit vergangenen
Freitag im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ereignet haben.
Drei Einbrüche fanden am Nachmittag bis in die späten Abendstunden
am Samstag, 23.03.2019 statt. In allen drei Fällen wurden die
Terassentüren der betroffenen Wohnungen gewaltsam geöffnet. Betroffen
waren Wohnhäuser in Bad Krozingen (Kleinbühlweg), Auggen
(Julius-Kibiger-Straße) und Staufen-Grunern (In den Etzmatten).
In der Zeit von Samstag bis Sonntag, von 13-16 Uhr, stiegen
Unbekannte in Auggen über einen Balkon ins Obergeschoss und dort über
eine Balkontür in das Einfamilienhaus in der Engelhard-Buhrin-Straße
ein.
Der Diebstahlsschaden konnte bislang noch nicht genau beziffert
werden. Abgesehen hatten es die Täter auf Bargeld und Schmuck.
Die Polizei rät, auch wenn die dunkle Jahreszeit langsam zu Ende
geht, weiterhin wachsam zu bleiben. Verschließen Sie Ihre Wohnung bei
Abwesenheit und schließen Sie insbesondere auch die Fenster. Bitte
melden Sie verdächtige Personen oder Fahrzeug in Ihrem Wohngebiet
umgehend der Polizei (Notruf 110).
jc
Medienrückfragen bitte an:
Jerry Clark
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 / 882-1016
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.03.2019 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2101564
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Wohnungseinbrüche am Wochenende"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).