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Vier Haftbefehle auf der Autobahn vollstreckt

ID: 2102004

(ots) - Frankfurter Bundespolizisten nahmen am
vergangenen Wochenende vier mit Haftbefehl gesuchte Männer fest. Zwei
der Gesuchten konnten die geforderten Geldstrafen begleichen, die
anderen beiden mussten ihre Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Freitag gegen 17 Uhr kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei den 32-jährigen Beifahrer eines Kleintransporters auf
dem Rastplatz Biegener Hellen Süd. Bei der Überprüfung des
Niederländers kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld einen
Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Der Mann ist im August 2010
durch das Amtsgericht Krefeld wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz zu drei Jahren und drei Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt worden. Beamte brachten den Mann am
Samstag in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Einen zweiten Haftbefehl vollstreckten die Beamten am Samstag
gegen 21:10 Uhr bei der Kontrolle eines 32-jährigen Fahrgastes eines
Linienbusses mit polnischer Zulassung. Nach dem Deutschen fahndete
die Potsdamer Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl. Der Mann ist im März
2018 vom Amtsgericht Nauen wegen Trunkenheit im Verkehr zu 600 Euro
Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Mit
Hilfe eines Bekannten bezahlte der 32-Jährige die offene Rechnung und
konnte seine Reise fortsetzen.

Einen weiteren Haftbefehl stellten Bundespolizisten Sonntagmorgen
gegen 3:45 Uhr bei der Kontrolle eines 29-jährigen Litauers an der
Anschlussstelle Frankfurt (Oder)-Mitte fest. Er war Mitreisender in
einem Pkw mit litauischen Kennzeichen und wurde von der
Staatsanwaltschaft Verden mit Haftbefehl gesucht. Im August 2018 ist
der Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vom
Amtsgericht Achim zu 375 Euro Geldstrafe oder 25 Tagen
Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte
Geldstrafe und setzte danach seine Reise fort.





Den vierten Haftbefehl vollstreckten die Beamten am Sonntagabend
gegen 23:15 Uhr wieder an der Anschlussstelle Frankfurt (Oder)-Mitte.
Hier erfolgte die Kontrolle eines 64-jährigen Polen, der in einem
britischen Kleintransporter Richtung Berlin fuhr. Gegen den
64-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
vor. Wegen Trunkenheit im Verkehr ist der Pole im Juli 2016 vom
Amtsgericht in Bad Kreuznach zu 1.300 Euro Geldstrafe oder
ersatzweise 65 Tagen Haft verurteilt worden. Da der Mann die Strafe
nicht bezahlen konnte, brachten ihn Bundespolizisten am Montag in
eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.




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Datum: 25.03.2019 - 14:45 Uhr
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