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Jahresstatistik 2018 des Hauptzollamtes Magdeburg

ID: 2102297

(ots) -
Das Hauptzollamt Magdeburg bestand im Jahr 2018 aus:

- der Leitung mit den Stabsstellen

Controlling Innenrevision Presse und Öffentlichkeitsarbeit

- den Sachgebieten

A: Allgemeine Verwaltung B: Abgabenerhebung C: Kontrollen
(Kontrolleinheit Verkehrswege) D: Prüfungsdienst E: Prüfungen und
Ermittlungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) F: Ahndung G:
Vollstreckung und Verwertung

- den Zollämtern

Aschersleben Dessau-Ost Halle (Saale) Magdeburg-Rothensee und
Stendal sowie

- den FKS-Standorten

Magdeburg Halle Dessau und Sangerhausen.

Bis zum 31. Dezember 2018 waren im Gesamtbereich des
Hauptzollamtes Magdeburg 552 Beamtinnen und Beamte und
Tarifbeschäftigte tätig, die in erster Linie folgende Aufgaben
wahrgenommen haben: a)Erhebung von Verbrauchsteuern,
Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und
Zöllen b)Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und der
Sozialbehörden c)Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden
Warenverkehrs d)Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung.

I.Einnahmen

Durch das Sachgebiet B incl. der zugeordneten Zollämter wurden im
Jahr 2018 folgende Einnahmen (gerundet) erzielt: Zoll-Euro
5,092 Millionen Euro (2017: 4,744) Einfuhrumsatzsteuer 40,553
Millionen Euro (2017: 38,047) Energiesteuer 1,644 Milliarden Euro
(2017: 1,456) Branntweinsteuer 35,348 Millionen Euro
(2017: 8,343) Biersteuer 15,591 Millionen Euro (2017:
18,621) Stromsteuer 222,780 Millionen Euro 2017: 211,035)
Schaumwein/Zwischenerzeugniss.174,120 Millionen Euro (2017: 164,238)
Kaffeesteuer 6,199 Millionen Euro (2017: 10,326)
Tabaksteuer 22,330 Tausend Euro (2017: 35,220)
Luftverkehrsteuer 1,418 Tausend Euro (2017: 6,208)




Kraftfahrzeugsteuer 220,221 Millionen Euro (2017: 221,774).

Auf dem Rechtsgebiet der Energiesteuer wurden im vergangenen Jahr
Entlastungen in Höhe von 131,941 Millionen Euro (2017: 111,467)
gewährt. Im Bereich der Stromsteuer wurden Entlastungen in Höhe von
115,688 Millionen Euro (2017: 107,380) vorgenommen.

Die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge, die durch das
Hauptzollamt Magdeburg als Steuergegenstände geführt werden, belief
sich auf rund 1,667 Millionen (2017: 1,674).

Der in Halle ansässigen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamtes
Magdeburg sind im Jahr 2018 insgesamt 119.822 (2017: 122.385)
Vollstreckungsanordnungen und -ersuchen wie folgt zugegangen:
Bundesagentur für Arbeit 25.490 Stück (2017: 15.899) sonstige
Sozialbehörden 54.488 Stück (2017: 68.175) Zollverwaltung und
übrige Bereiche 1.148 Stück (2017: 992) Kraftfahrzeugsteuer
38.696 Stück (2017: 36.324).

Mit insgesamt rund 48,963 Millionen Euro (2017: 50,358)
beigetriebenen rückständigen Forderungen entfielen davon auf die
Bundesagentur für Arbeit 0,562 Millionen Euro (2017: 1,831)
sonstigen Sozialbehörden 28.369 Millionen Euro (2017: 17,689)
Zollverwaltung und übrigen Bereiche 10,418 Millionen Euro
(2017: 26,015) Kraftfahrzeugsteuer9,614 Millionen Euro (2017:
4,483).

II.Schutz von Sicherheit und Ordnung

Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) stellte im Jahr 2018
insgesamt 729.031 Stück Zigaretten und rund 14 kg Tabak (2017:
3.852.846 Zigaretten und rund 37 kg) fest. Die Feststellung dieser
Menge führte zur Erhebung von 19.845 Euro (2017: 604.418 Euro)
Tabaksteuer.

2018 wurden durch die KEV 2.760 LKW bzw. Kleintransporter, 1.299
PKW, 200 Busse, 28 Reisezüge sowie insgesamt 8.791 Personen
kontrolliert. 31 Beanstandungen im Bereich des Energiesteuergesetzes
führten zur Erhebung von 1.747 Euro Energiesteuer (2017: 44
Beanstandungen mit 1.559 Euro).

Bei 25 Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfolgte
die Einleitung eines Strafverfahrens und die Sicherstellung von ca.
3.350 g Betäubungsmitteln (2017: 16 Verstöße mit 7,7 g).

Ebenfalls 10 Strafverfahren führten zur Sicherstellung von Waffen
bzw. Waffenteilen und 61 Feuerwerkskörper (2017: 28 Strafverfahren
und 171 Feuerwerkskörper).

Es erfolgte 2018 die Einleitung von 65 Strafverfahren,
Steuerbescheide wurden insgesamt 95 erstellt (2017: 120
Strafverfahren und 169 Steuerbescheide). In 66 Fällen konnte ein
Zu-schlag nach § 32 Abs. 3 Zollverwaltungsgesetz erhoben werden
(2017: 107). Die Zuschlagssumme beträgt insgesamt 4.429 Euro (2017:
7.654). U.a. erfolgte auch die Festsetzung von rund 476 Euro
Branntweinsteuer (2017: 1.237 Euro). Im Rahmen der vorgenommenen 140
Vollstreckungen wurden insgesamt 13.078 Euro eingenommen (2017: 178
Vollstreckungen mit 17.064 Euro).

Die Überprüfung der zu Beginn genannten 200 Busse mit
ausländischem Firmensitz führte zur Aufdeckung von 34 Verstößen gem.
§ 18 Umsatzsteuergesetz (2017: 55). Es wurden insgesamt 8.090,00 Euro
(2017: 12.145 Euro) an Sicherheit für die zu erwartenden
Steuer-nachforderungen erhoben und die entsprechenden Finanzämter
informiert.

In 455 Fällen erfolgte die Festsetzung von insgesamt 13.077,88
Euro Kfz-Steuer (2017: 648 Fälle mit 17.058 Euro). Die Erhebung
bezieht sich überwiegend auf festgestellte LKW aus den Ländern
Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien.
Weiterhin erfolgten 188 Kontrollmitteilungen nach § 10 KraftStG an
die Kraftfahrzeugsteuerstelle des HZA Magdeburg (2017: 309).

III.Abfertigung grenzüberschreitender Verkehr

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr wurden durch die Zollämter
Magdeburg-Rothensee, Dessau-Ost, Aschersleben, Halle (Saale) und
Stendal für das Jahr 2018 insgesamt 114.879 (2017: 124.621)
Einfuhrabfertigungen, rund 3 Millionen (2017: 2,247)
Ausfuhrabfertigungen und 21.852 (2017: 19.068) Abfertigungen zum
Versandverfahren vorgenommen.

IV.Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

Im zurückliegenden Jahr führten die Beschäftigten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Sachsen-Anhalt insgesamt 3.455
(2017: 4.711) Prüfungen durch, darunter 1.846 (2017: 1.642)
Arbeitgeberprüfungen. Das Bauhaupt- und Baunebengewerbe war mit einem
Anteil von 30,07 Prozent (2017: 31) an den Gesamtprüfungen die am
meisten geprüfte Branche. Gesonderte Schwerpunktprüfungen fanden u.a.
im Bereich Bauhauptgewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
statt. Erstmalig beteiligte sich das Hauptzollamt an einer
bundesweiten zweitägigen Mindestlohnsonderprüfung. Am 20.06.2018
wurde eine besondere Aufbauorganisation (BAO) "Leistung" in einem
bundesweit tätigen Unternehmen der Gebäudereinigung durchgeführt.

2018 wurden 2.883 (2017: 2.653 Strafverfahren) und 712 (2017: 717)
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

2.862 (2017: 2.506) Ermittlungsverfahren wegen Straftaten konnten
im Jahr 2018 abgeschlossen und Geldstrafen in Höhe von 793.015 Euro
(2017: 752.235) aus Urteilen und Strafbefehlen ausgesprochen werden.
Zudem wurden Freiheitsstrafen in Höhe von insgesamt 20 (2017: 18,5)
Jahren erwirkt.

Ermittlungsverfahren wegen begangener Ordnungswidrigkeiten wurden
in 1.306 Fällen (2017: 1.157) abgeschlossen und Geldbußen,
Verwarngelder und Verfallsummen in Höhe von insgesamt 2.168.555 Euro
(2017: 895.646) festgesetzt.

Im Ergebnis der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen des
Hauptzollamtes Magdeburg ergibt sich für das Jahr 2018 eine
Schadenssumme von rund 12,263 Millionen Euro (2017: 12,518).




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg
Wieblitz Annica
Telefon: +49 (0)391 507 4206
E-Mail: presse.hza-magdeburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 26.03.2019 - 08:50 Uhr
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